der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- der Prolongation (Tilgungsaussetzung) für den Zeitraum bis zum 31.10.2022 der verbürgten Darlehen mit Wirkung zum 23.11.2022 zuzustimmen.
- der Prolongation (Tilgungsaussetzung) für den Zeitraum bis zum 01.11.2022 bis zum 31.12.2022 der verbürgten Darlehen mit Wirkung zum 23.11.2022 zuzustimmen.
- der Prolongation (Tilgungsaussetzung) für den Zeitraum bis zum 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 der verbürgten Darlehen mit Wirkung zum 03.02.2023 zuzustimmen.
Der Bürgermeister Informiert jeweils des den Stadtrat über eine anstehende und vollzogene Prolongation.
Beschlussfassung zur
Prolongation der verbürgten Darlehen zugunsten der Umland
Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH (UWG) befindet sich aus unterschiedlichen Gründen seit mehreren Jahren in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Der Umstand ist im Detail den Gesellschaftern bekannt. Bereits im Jahr 2012 wurde mit den Gläubigerbanken der UWG eine Sanierungsvereinbarung geschlossen, die eine Herabsetzung des Kapitaldienstes auf eine errechnete Grenzannuität für alle Gläubigerbanken vorsah. Im Jahr 2022 sollte deshalb eine neue Sanierungsvereinbarung getroffen werden.
Auf der Sitzung des Stadtrates und des Haupt- und Finanzausschusses am
14.07.2022 wurde ein (Sammel-)Beschluss 347/22 für
die Zustimmung der Sanierungsvereinbarung der Umland Wohnungsbaugesellschaft
GmbH (UWG) (Punkt 1 – 347/22), Tilgungsaussetzung (Punkt 2 – 347/22) und der
Erbringung eines Eigenanteils zur Sanierung (Punkt 3 – 347/22) der Stadt
Hecklingen beschlossen. Die Punkte 1 und 3 aus dem Beschluss 347/22 sind durch
die Nichtzustimmung eines Gesellschafters nicht zum Tragen gekommen.
Die Tilgungsaussetzung ist ein wesentlicher Bestandteil des alten Sanierungskonzeptes, der fortgeschriebenen Konzepte und des neuen Sanierungskonzeptes um dem Kapitaldienst du deckeln und somit die Zahlungsfähigkeit der UWG sicher zu stellen. Es werden damit wirtschaftliche Spielräume für den Geschäftsbetrieb der UWG ermöglicht.
Bisherige Prolongationen:
Unterschrift am 23.11.2022 für den Zeitraum bis zum 31.10.2022
Unterschrift am 23.11.2022 für den Zeitraum 01.11.2022-31.12.2022
Unterschrift am 03.02.2023 für den Zeitraum 01.01.2023-30.06.2023
Die Stadt Hecklingen und auch die anderen Gesellschafter hatten bereits 2011 zugunsten der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH (UWG) gegenüber der Deutschen Kreditbank (DKB) Ausfallbürgschaften abgegeben. Danach verpflichten sich die Bürgen gegenüber dem Gläubiger (hier die DKB), für den endgültigen Ausfall der Forderung einzustehen. Hinweis: Ausfallbürgschaften bestanden bereits seit 1999, damals gegenüber anderen Banken. Im Jahr 2011 wurden die Kredite auf die DKB umgeschuldet.
Aus der Tilgungsaussetzung (ehemals Bestandteil des Sanierungskonzeptes) ergeben sich demnach folgende Verpflichtungen für die Gesellschafterkommunen:
Die begebenen Bürgschaften der Gesellschafter für die Darlehen der DKB AG werden bis zum Dezember 2042 verlängert.
Die Gesellschafter stimmen zu, dass die von ihnen verbürgten Darlehen der DKB AG für 15 Jahre tilgungsfrei gestellt werden.
Der Bürgermeister hat auf der Stadtratssitzung vom 16.02.2023 den Stadtrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass Tilgungsaussetzungen / Prolongationen in Bezugnahme auf den Stadtratsbeschluss 347/22 vom 14.07.2022 unterzeichnet wurden. Mit diesen Unterzeichnungen wurde jeweils einer Verlängerung der ursprünglichen Vereinbarungen über die Tilgungsaussetzung (Prolongation) getroffen.
Wie bereits dargestellt hatte der Stadttrat der Tilgungsaussetzung als Bestandteil des Sanierungskonzeptes am 14.07.2022 unter dem Beschluss 347/22 zugestimmt. Da das Sanierungskonzept als Ganzes nicht zu Stande gekommen und die Tilgungsaussetzung für den Fortbestand der UWG unverzichtbar ist, muss auf Anraten der Kommunalaufsicht dieser Bestandteil als einzelner Beschluss, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, neu gefasst werden.
Die Stadt Hecklingen ist Gesellschafter der Umland Wohnungsbau GmbH Egeln mit einem Anteil von 9,39 %. Zum 1.1.2013 bestanden folgende Kreditverträge mit folgenden Kontoständen:
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Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsjahr |
2022 ff. |
Produkt |
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Sachkonto |
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Maßnahme |
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Planansatz/Entwurf |
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Gesamt |
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Die Bürgschaft in Höhe von
427.473,43 EUR bleibt unverändert bestehen.
Die Laufzeitverlängerung der Bürgschaft hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Die Bürgschaft ist in der Bilanz zum jeweiligen Jahresabschluss auf der Passivseite auszuweisen. Im Falle einer Insolvenz der UWG ist davon auszugehen, dass dieser Betrag umgehend fällig gestellt wird.
keine