Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Der Wahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wird
auf
Sonntag, den 08. Mai 2022
festgelegt. Der Termin für eine notwendige Stichwahl wird
auf Sonntag, den 22. Mai 2022
festgesetzt. Die Wahlzeit ist jeweils von 08:00 – 18:00
Uhr.
Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist anzusetzen, weil die
Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters am 30.09.2022 endet. Gemäß § 5 Abs. 2
Satz 2 Kommunalwahlgesetz LSA bestimmt die Vertretung den Wahltag und die
Wahlzeit für die Wahl. Für den Termin sind die Rahmenbedingungen der
Kommunalverfassung, des Kommunalwahlgesetzes und er Kommunalwahlordnung des LSA
zu berücksichtigen.
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters, Herrn Epperlein, begann lt.
§ 61 Abs. 2 KVG LSA mit dem Amtsantritt, hier der 01.10.2015. Die Amtszeit
beträgt gemäß § 61 Abs. 1 KVG LSA sieben Jahre und endet demnach am 30.09.2022.
Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erfolgt nach § 63 Abs. 1
KVG LSA frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der
Amtszeit.
Damit ergibt sich für die Neuwahl einer hauptamtlichen
Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister
eine Zeitspanne von 01. April 2022 bis 31. August 2022.
Der Wahltag muss ein Sonntag gemäß § 5 Abs. 3 KWG LSA sein. Gemäß § 30a Abs. 3 KWG LSA hat eine Stichwahl frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Hauptwahl zu erfolgen.
Ferienzeiten und ähnliche Termine (z.B. Feiertage) sollten vermieden werden. Allerdings besteht dazu keine gesetzliche Einschränkung.
Aus allen gesetzlichen Vorgaben und o.g. Erwägungen schlägt die Verwaltung den 8. Mai 2022 als Wahltermin und den 22. Mai 2022 als Stichwahltermin vor.
Alle weiteren Termine richten sich nach dem Wahltermin (z.B. Stellenausschreibung und Bekanntmachung des Wahltermins spätestens 2 Monate vor der Wahl lt. § 63 Abs. 2 KVG LSA).
keine