Betreff
Festlegung des Wahltermines für die Bürgermeisterwahl der Stadt Hecklingen 2022
Vorlage
267/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

     Der Wahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wird auf

     Sonntag, den 08. Mai 2022 festgelegt. Der Termin für eine notwendige Stichwahl wird

     auf Sonntag, den 22. Mai 2022 festgesetzt. Die Wahlzeit ist jeweils von 08:00 – 18:00

     Uhr.

               


Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist anzusetzen, weil die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters am 30.09.2022 endet. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz LSA bestimmt die Vertretung den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl. Für den Termin sind die Rahmenbedingungen der Kommunalverfassung, des Kommunalwahlgesetzes und er Kommunalwahlordnung des LSA zu berücksichtigen.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters, Herrn Epperlein, begann lt. § 61 Abs. 2 KVG LSA mit dem Amtsantritt, hier der 01.10.2015. Die Amtszeit beträgt gemäß § 61 Abs. 1 KVG LSA sieben Jahre und endet demnach am 30.09.2022.

 

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erfolgt nach § 63 Abs. 1 KVG LSA frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit.

Damit ergibt sich für die Neuwahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/hauptamtlichen Bürgermeister         eine Zeitspanne von 01. April 2022 bis 31. August 2022.

 

Der Wahltag muss ein Sonntag gemäß § 5 Abs. 3 KWG LSA sein. Gemäß § 30a Abs. 3 KWG LSA hat eine Stichwahl frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Hauptwahl zu erfolgen.

 

Ferienzeiten und ähnliche Termine (z.B. Feiertage) sollten vermieden werden. Allerdings besteht dazu keine gesetzliche Einschränkung.

 

Aus allen gesetzlichen Vorgaben und o.g. Erwägungen schlägt die Verwaltung den 8. Mai 2022 als Wahltermin und den 22. Mai 2022 als Stichwahltermin vor.

 

Alle weiteren Termine richten sich nach dem Wahltermin (z.B. Stellenausschreibung und Bekanntmachung des Wahltermins spätestens 2 Monate vor der Wahl lt. § 63 Abs. 2 KVG LSA).


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022.

Produkt

12121000

Sachkonto

527101

Maßnahme

Wahlkosten Kommunalwahl

Planansatz/Entwurf

10.000

Gesamt

10.000

 

 


keine