Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 06.10.2021 – Posteingang 08.10.2021 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.653.418,00 EUR.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 06.10.2021 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.
Mit Bescheid vom 02.12.2020 – Posteingang am 09.12.2020 – erging der
Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021
in Höhe von 2.782.734,00 EUR. Hier wurde der Bürgermeister beauftragt,
Rechtsmittel einzulegen.
Der Bescheid der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2021 erging mit Bescheid vom 06.10.2021 – Posteingang am
08.10.2020 – in Höhe von 2.653.418,00 EUR.
Es gilt ein Umlagesatz von 43,50 v. H. auf Grundlage der Haushaltssatzung
2021 des Salzlandkreises. Demnach erhöht sich die Kreisumlage 2021 im Vergleich
zum Haushaltsjahr 2020 um 243.519,00 EUR.
Grundlage für die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2021 erfolgt
gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die
Kreisumlage 2021 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden
Umlagegrundlagen – Hier: Steuerkraftmesszahl vom 31.03.2021 vom Statistischen
Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung vom 31.03.2020.
Da der Stadtrat der Stadt Hecklingen bereits den Bürgermeister beauftragt
hat, gegen den vorläufigen Kreisumlagebescheid 2021 vom 02.12.2020 Rechtsmittel
einzulegen, empfiehlt die Stadtverwaltung auch gegen den endgültigen
Kreisumlagebescheid vom 06.10.2021 so vorzugehen.
Kreisumlagebescheid vom 06.10.2021