Betreff
1. Änderung zur Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG
Vorlage
632/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung gem. § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, Festsetzung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 bzw. 01.01.2019 zu.     


Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes zum 01. Januar 2019 bringt weitere Verbesserungen für die betreuten Kinder, die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte.

Ab Januar 2019 zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch Beiträge für das älteste betreute Kind in Krippe oder Kindergarten. Zum neuen Kindergartenjahr 01. August 2019 ist die Staffelung der Betreuungsstunden im Hort anzupassen. Während der Schulzeit soll nach der fünften Betreuungsstunde eine stündliche Staffelung angeboten werden. Während der Schulzeiten soll für Schulkinder nach der vierten Betreuungsstunde eine stündliche Staffelung angeboten werden.

 

Die gesetzlichen Änderungen aber auch Hinweise der Kommunalaufsicht wurden in die 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen eingearbeitet. Eine Anhörung der Träger der Kindertagesstätten fand am 26.03.2019 statt. Der Träger hört seine Elternkuratorien an und informiert die Stadt Hecklingen über das Ergebnis. Der Stadtelternbeirat wird ebenfalls gemäß Kinderförderungsgesetz gehört.

 


X Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

               

 

 


a) 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen

b) Synopse zur 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen