Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Berufungen von
Frau Nancy Funke
Hermann-Danz-Str. 46 zur
Gemeindewahlleiterin
39444 Hecklingen
und
Frau Dorit Brandt
Hermann-Danz-Str. 46 zur
Stellvertreterin
39444 Hecklingen.
für die Bürgermeisterwahl
im Jahr 2022.
Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 KWG LSA in den Gemeinden der Bürgermeister. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann einen anderen Beschäftigten der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter und Stellvertreter berufen. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Bewirbt sich zur Bürgermeisterwahl eine Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters für diese Wahl innehat, so nimmt an ihrer Stelle der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr. In diesem Fall ist der Stellvertreter des Wahlleiters von der Vertretung zu berufen.
Sonstige Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht gleichzeitig Wahlleiter oder Stellvertreter sein.
Da sich der bisherige Amtsinhaber zur Wiederwahl zum Bürgermeister stellen wird, empfiehlt die Verwaltung
Frau Nancy Funke
Hermann-Danz-Str. 46 zur
Gemeindewahlleiterin
39444 Hecklingen
und
Frau Dorit Brandt
Hermann-Danz-Str. 46 zur Stellvertreterin
39444 Hecklingen
zu berufen.
-keine-