Betreff
Festlegung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters für die Bürgermeisterwahl 2022
Vorlage
282/21
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Berufungen von

 

Frau Nancy Funke

Hermann-Danz-Str. 46                                  zur Gemeindewahlleiterin

 

39444 Hecklingen

 

und

 

Frau Dorit Brandt

Hermann-Danz-Str. 46                                  zur Stellvertreterin

39444 Hecklingen.

 

für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2022.

 


Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 KWG LSA in den Gemeinden der Bürgermeister. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann einen anderen Beschäftigten der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter und Stellvertreter berufen. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.

Bewirbt sich zur Bürgermeisterwahl eine Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters für diese Wahl innehat, so nimmt an ihrer Stelle der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr. In diesem Fall ist der Stellvertreter des Wahlleiters von der Vertretung zu berufen.

Sonstige Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht gleichzeitig Wahlleiter oder Stellvertreter sein.

 

Da sich der bisherige Amtsinhaber zur Wiederwahl zum Bürgermeister stellen wird, empfiehlt die Verwaltung

 

Frau Nancy Funke

Hermann-Danz-Str. 46                                  zur Gemeindewahlleiterin

39444 Hecklingen

 

und

 

Frau Dorit Brandt

Hermann-Danz-Str. 46                                  zur Stellvertreterin

39444 Hecklingen

 

zu berufen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


-keine-