Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die dem Beschluss beigefügte Stellenausschreibung für die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) im vorliegenden Wortlaut im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu veröffentlichen.
- Das
Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Wahl wird auf den 27. Tag
vor dem Wahltag (Montag, den 11. April 2022, 18:00 Uhr) festgesetzt.
Gemäß § 63 Absatz 2 KVG LSA ist die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) spätestens 2 Monate vor der Wahl auszuschreiben. Anforderungen, die über die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA hinausgehen, dürfen in der Ausschreibung nicht gestellt werden. Die notwendigen formellen Voraussetzungen sind jedoch im Ausschreibungstext zu benennen. Die beigefügte Ausschreibung entspricht den Mindestanforderungen.
Der Stadtrat hat über den Wortlaut der Stellenausschreibung abzustimmen.
Im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung ist durch die Vertretung auch das Ende der Einreichungsfrist festzulegen. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung (erste Veröffentlichung). Das Ende der Einreichungsfrist darf
gemäß § 30 Absatz 1 Satz 3 und 4 KWG LSA frühestens auf den 27. Tag und spätestens auf den 20. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Aus organisatorischen Gründen wird vorgeschlagen, den Termin auf den 27. Tag vor der Wahl (11. April 2022) festzusetzen.
Wortlaut Stellenausschreibung