Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Hecklingen, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.
Am 14.10.2014 beschloss der der Stadtrat der Stadt Hecklingen mit
Beschluss Nr. 037/14 SR Geschäftsordnung.
Mit Beschluss-Nr. 391/17-SR wurde durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen
in seiner Sitzung am 19.09.2017 die 1.Änderung der Geschäftsordnung aufgrund
der beabsichtigten Einführung der digitalen Ratsarbeit beschlossen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen insbesondere des § 56a Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) war es erforderlich die Geschäftsordnung zu überarbeiten um u.a. mögliche Optionen wie Verfahren in außergewöhnlichen Notsituationen zu schaffen.
Anlage 1 – Entwurf Geschäftsordnung- Stand 30.11.2021_mit Änderungen KAB
Anlage 2 – Richtlinie digitale Ratsarbeit