Betreff
Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen STEA-Umlage des WAZV "Bode-Wipper" für das Jahr 2019
Vorlage
634/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet     auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2019) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2019 in Höhe von 139.012,60 Euro.


Mit Schreiben vom 27.02.2019  - Posteingang am 01.03.2019 – erging der Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2019) in Höhe von 139.012,60 Euro.

Mit Beschluss-Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der Stadt Hecklingen der Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2019) zur Entscheidungsfindung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsbescheid eingelegt.               

 


xKeine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 


Bescheid STEA-Umlage 2019