Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2019) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2019 in Höhe von 139.012,60 Euro.
Mit Schreiben vom
27.02.2019 - Posteingang am 01.03.2019 –
erging der Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage
2019) in Höhe von 139.012,60 Euro.
Mit Beschluss-Nr.
045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der
Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide eine
Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung
von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss
einzuholen.
Deshalb wird dem
Stadtrat der Stadt Hecklingen der Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche
Flächen (STEA-Umlage 2019) zur Entscheidungsfindung über ein mögliches
Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsbescheid eingelegt.
xKeine finanziellen Auswirkungen
☐Finanzielle Auswirkungen
Bescheid STEA-Umlage 2019