Der Ortschaftsrat Cochstedt beschließt, nach der Geschäftsordnung des Stadtrates seiner Ausschüsse und Ortschaftsräte (beschlossen am 14.12.2021 / Beschluss Nr. 292/21) der Stadt Hecklingen zu verfahren.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschloss in seiner Sitzung am
14.12.2021 mit Beschluss Nr. 292/21 die Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Stadtrat Hecklingen, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte.
Der Ortschaftsrat ist grundsätzlich verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben, um verbindliche Regelungen für Verfahrensfragen und zu seiner Selbstorganisation zu treffen. Der Ortschaftsrat kann sich dabei entweder abweichend vom Stadtrat eine eigene Geschäftsordnung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 KVG LSA i. V. m. § 59 KVG LSA geben oder sich die Geschäftsordnung des Stadtrates zu eigen machen. Die Geschäftsordnung des Stadtrates macht er sich zu eigen, wenn er sich keine eigene Geschäftsordnung gibt, da in diesen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass die Geschäftsordnung des Stadtrates entsprechend für den Ortschaftsrat Anwendung finden soll oder wenn er diesbezüglich einen ausdrücklichen Beschluss fasst, was aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit zu empfehlen ist (siehe II. Nr. 4 Handbuch für die Ortschaftsräte, Ministerium für Inneres und Sport).
Beschluss-Nr. 292/21 v. 14.12.2021 nebst
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Hecklingen, seiner Ausschüsse und Ortschaftsräte