Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 1. Satzung über die Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage in der Fassung der Anlage zu dieser Beschlussvorlage. Die Satzung ist nach ihrer Ausfertigung im Amtsblatt des Salzlandkreises öffentlich bekannt zu machen und dem Salzlandkreis als Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Im Zuge der Behandlung des Ortsrechtes bei
der Durchführung der Gewässerumlage wurden Satzungen erlassen, welche aufgrund
fehlender Rückwirkung unwirksam waren.
Diese formal noch bestehenden Satzungen
werden rechtlich bereits durch neu gefasste Satzungen überdeckt, welche eine
wirksame Rückwirkung entwickeln.
Die zu den Satzungen gehörenden Beschlüsse
wurden in den zurückliegenden Sitzungsrollen bereits aufgehoben.
Nunmehr sollen die Satzungen ebenfalls
aufgehoben werden. Dies kann nur durch einen Satzungsbeschluss geschehen.
Hierzu hat die Verwaltung die 1. Satzung zur
Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage erarbeitet, welche Anhang zu dieser
Beschlussvorlage ist.
Die Verwaltung bittet um entsprechende
Beschlussfassung.
1. Satzung über die Aufhebung von Satzungen zur Gewässerumlage