Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der Geldspende der Firma Möller-Industrietechnik GmbH, Brunnenweg 10, 39444 Hecklingen in Höhe von 1500,00 Euro für die Grundschule Hecklingen im OT Hecklingen zu.
Gemäß § 99 Abs. 6
KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen dem
Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die
Vertretung.
Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme einer Spende von 500 Euro bis 50.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Die Firma Möller-Industrietechnik GmbH aus Hecklingen spendet der Grundschule Hecklingen im OT Hecklingen 1500,00 Euro zur Verwendung für Veranstaltungen der Grundschule und Anschaffung von Geräten.