Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2019 in Höhe von 476,08 Euro.
Mit Schreiben vom
27.02.2019 – Posteingang am 01.03.2019 – erging der Bescheid für die Umlage für
nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Regenwasserentwässerung in Höhe von
476,08 Euro für das Jahr 2019.
Mi Beschluss-Nr.
045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide (hier: Umlagebescheid nicht gebührenfähiger Aufwand aus
Regenwasserbeseitigung für das Jahr 2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der
Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.
Deshalb wird dem
Stadtrat der Bescheid über die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus
Regenentwässerung zur Entscheidung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren
vorgelegt.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsbescheid eingelegt.
xKeine finanziellen Auswirkungen
☐Finanzielle Auswirkungen
Bescheid über nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung