Betreff
Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmiteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung des WAZV "Bode-Wipper" für das Jahr 2019
Vorlage
635/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von RechtsmittelneHecHnnnnn          gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2019 in Höhe von 476,08 Euro.


Mit Schreiben vom 27.02.2019 – Posteingang am 01.03.2019 – erging der Bescheid für die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Regenwasserentwässerung in Höhe von 476,08 Euro für das Jahr 2019.

Mi Beschluss-Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen          beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: Umlagebescheid nicht gebührenfähiger Aufwand aus Regenwasserbeseitigung für das Jahr 2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der Bescheid über die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung zur Entscheidung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsbescheid eingelegt.

 


xKeine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 


Bescheid über nicht gebührenfähigen Aufwand aus Regenentwässerung