Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1.
Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan OT
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen
soll durch die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im
Geltungsbereich Gemarkung
Cochstedt, Flur 11, Flurstücke 19/4 und 19/5, Gemarkung Cochstedt, Flur 6,
Flurstück 36/7 auf einer Fläche von ca. 82 Hektar (entsprechend der Größe des
geplanten Solarparks) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB geändert werden. Die
Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des
Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.
2.
Die
Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Umnutzung einer Fläche für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Solar.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 2. Teiländerung des
Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen
einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind
durchzuführen.
Die KSD 19 UG
(haftungsbeschränkt), eine 100-prozentige Tochter der Kronos Solar Projects
GmbH, plant in Hecklingen südöstlich der Ortslage Cochstedt eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Stadtrat
Hecklingen beabsichtigt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die baurechtlichen
Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur
Stromerzeugung zu schaffen.
Zu deren Errichtung soll für eine
Fläche von ca. 82 ha ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke 19/4 und 19/5 der Flur 11 und das Flurstück
36/7 der Flur 6 in der Gemarkung Cochstedt. Aufgrund der Aufstellung des
B-Planes „Solarpark Cochstedt“ ist die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Geltungsbereich
Gemarkung Cochstedt nötig. Zielsetzung ist es, das
Gebiet der Anlage 1 als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar
auszuweisen.
Die beiden
bauplanungsrechtlichen Verfahren sollen parallel geführt werden. Im Rahmen
dieser Beschlussvorlage soll der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
F-Planes gefasst werden. Der Geltungsbereich liegt der Vorlage als Anlage 1,
die Vorhhabenbeschreibung als Anlage 2 an.
1 – Geltungsbereich
2 – Vorhabenbeschreibung