Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Vorentwurf zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen
hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie überdie Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Vorlage
418/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen in Form der Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Vorentwurf mit seiner Begründung in der Folge öffentlich auszulegen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.

               


Mit Beschluss 308/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen beschlossen.

 

Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom 23.02.2022 bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitlich wurde im Verfahren ein Vorentwurf erarbeitet. Die Planzeichnung dieses Vorentwurfs ist der Beschlussvorlage als Anlage 1, die Begründung desselben ist der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Im nächsten Verfahrensschritt wären die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB durchzuführen, falls der Stadtrat den Vorentwurf billigt und somit annimmt.

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Planzeichnung zum Vorentwurf

2 – Begründung zum Vorentwurf