hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie überdie Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen in Form der Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Vorentwurf mit seiner Begründung in der Folge öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.
Mit Beschluss 308/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom
23.02.2022 bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich wurde im Verfahren ein Vorentwurf erarbeitet. Die Planzeichnung dieses Vorentwurfs ist der
Beschlussvorlage als Anlage 1, die Begründung desselben ist der
Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Im nächsten Verfahrensschritt wären die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB durchzuführen, falls der Stadtrat den
Vorentwurf billigt und somit annimmt.
Die Verwaltung bittet um entsprechende
Beschlussfassung.
1 – Planzeichnung zum Vorentwurf
2 – Begründung zum Vorentwurf