Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, den Kassenkredit des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 120.000,00 € festzusetzen.
Der im Haushaltsjahr 1996 durch die Sonderkasse des Stadtbetriebes „Sankt
Georg“ in Anspruch genommene Kassenkredit in Höhe von 1.004.688,55 € sollte
durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen getilgt werden.
In den Wirtschaftsjahren 1997 bis 2004 wurden Tilgungen in Höhe von
706.656,51 € vorgenommen. Nach Ablösung des langfristigen Kredites konnten im
Jahr 2016 erstmals wieder Tilgungen des Kassenkredites vorgenommen werden.
Der Kassenkredit beläuft sich per 01.01.2022 auf 120.000 €.
Es wird vorgeschlagen, den Kassenkredit auf 120.000 € festzusetzen.
Nach § 110 Abs. 2 KVG LSA hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises für das Jahr 2021 die Genehmigung des Liquiditätskredites in Höhe von 150.000,00 € erteilt.