Betreff
Festsetzung des Kassenkredites für das Wirtschaftsjahr 2022 des Stadtbetriebes "Sankt Georg" Hecklingen
Vorlage
320/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, den Kassenkredit des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 120.000,00 € festzusetzen.      

 

 


Der im Haushaltsjahr 1996 durch die Sonderkasse des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ in Anspruch genommene Kassenkredit in Höhe von 1.004.688,55 € sollte durch Erlöse aus Grundstücksverkäufen getilgt werden.

In den Wirtschaftsjahren 1997 bis 2004 wurden Tilgungen in Höhe von 706.656,51 € vorgenommen. Nach Ablösung des langfristigen Kredites konnten im Jahr 2016 erstmals wieder Tilgungen des Kassenkredites vorgenommen werden.

Der Kassenkredit beläuft sich per 01.01.2022 auf 120.000 €.

 

Es wird vorgeschlagen, den Kassenkredit auf 120.000 € festzusetzen.

Nach § 110 Abs. 2 KVG LSA hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises für das Jahr 2021 die Genehmigung des Liquiditätskredites in Höhe von 150.000,00 € erteilt.      

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt