Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für den Zeitraum 2022-2030.
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA ist der Haushalt der Kommune jedes Jahr in
Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) auszugleichen.
Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen
(Jahresergebnis) erreichen.
Kann ein Haushaltsausgleich entgegen den Grundsätzen des § 98 Abs. 3 KVG
LSA nicht erreicht werden, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit
der Kommune zu erreichen. Der Haushaltsausgleich ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederherzustellen, spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung folgt.
Gemäß § 100 Abs. 4 KVG LSA ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept auch
aufzustellen, wenn die Kommune den Haushaltsausgleich gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA
erreicht, aber gemäß § 98 Abs. 5 Satz 2 KVG LSA überschuldet ist. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept dient dem Ziel, den Nicht-durch-Eigenkapitalgedeckten-Fehlbetrag
vollständig abzubauen. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind der
erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen für den Abbau des Fehlbetrages zum
nächstmöglichen Zeitpunkt festzulegen.
Gemäß § 110 Absatz 1 Satz 1 KVG LSA können die Kommunen zur rechtzeitigen
Leistung ihrer Auszahlungen Kredite bis zu dem in der Haushaltsatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur
Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite bedarf laut Absatz 2 im Rahmen
der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er ein
Fünftel der Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzplan
übersteigt.
Die Stadt Hecklingen kann 2022 in der Planung den Ergebnishaushalt
ausgleichen. Mittelfristig für die nächsten Jahre ist das nicht gegeben. Da
kommt es zu erhöhten Fehlbeträgen, wodurch ein Haushaltskonsolidierungskonzept
aufzustellen ist. Des Weiteren übersteigt der Liquiditätskredit 5 % der
Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Dadurch ist ebenfalls ein
Konzept aufzustellen. Erläuterungen erfolgen im Bericht.
Haushaltskonsolidierungskonzept
Gesamtergebnisplan
Gesamtfinanzplan
Aufstellung Konsolidierungsmaßnahmen