Betreff
Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hecklingen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
Vorlage
329/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Hecklingen Kamerad Mathias Bahr in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.06.2022.

               

               


Das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hecklingen Kamerad Stephan Broda endet am 26.05.2022, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Diese Wahl wurde bereits am 23.04.2022 durch die aktiven Kameraden der Ortsfeuerwehren Cochstedt, Groß Börnecke, Hecklingen und Schneidlingen durchgeführt. Zur Wahl des neuen Stellvertreters stellten sich die Kameraden Mathias Bahr OF Hecklingen und Marko Hoppe OF Groß Börnecke.

 

Die Abstimmung erfolgte in geheimer Wahl. Um die Voraussetzung der Funktionsübertragung des stellvertretenden Stadtwehrleiters laut Laufbahnverordnung (LVO-FF) zu erfüllen, muss der Kamerad Mathias Bahr den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ nach Anhörung des Kreisbrandmeisters innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abschließen. Sollte die erforderliche Ausbildung innerhalb der zwei Jahre nicht absolviert werden, ist der Kamerad aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Entsprechend § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt hat der Träger der Feuerwehr den stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hecklingen in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt