Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.
2. Die Bürgermeisterwahl ist gültig
Am 08. Mai 2022 fand die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Hecklingen
statt.
Der Wahlausschuss stellte auf seiner Sitzung am 10. Mai 2022 das
endgültige Ergebnis der Wahl fest, welches am 12. Mai 2022 im Amtsblatt Nr.
24/2022 für den Salzlandkreis bekannt gemacht wurde.
Die Wahleinspruchsfrist endete gemäß § 50 Ab. 2 Kommunalwahlgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung
des Wahlergebnisses und damit am 26. Mai 2022.
Während dieser Frist wurde beim Wahlleiter kein Einspruch gegen die Wahl
eingelegt.
Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA entscheidet die Vertretung über die
Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.
Da kein Wahleinspruch vorliegt, wird vorgeschlagen, die Wahl gemäß § 52
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG LSA mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis für gültig
zu erklären.
Ergebnisübersicht