Betreff
Feststellung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl 2022
Vorlage
338/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.

2. Die Bürgermeisterwahl ist gültig        


Am 08. Mai 2022 fand die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Hecklingen statt.

 

Der Wahlausschuss stellte auf seiner Sitzung am 10. Mai 2022 das endgültige Ergebnis der Wahl fest, welches am 12. Mai 2022 im Amtsblatt Nr. 24/2022 für den Salzlandkreis bekannt gemacht wurde.

Die Wahleinspruchsfrist endete gemäß § 50 Ab. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses und damit am 26. Mai 2022.

Während dieser Frist wurde beim Wahlleiter kein Einspruch gegen die Wahl eingelegt.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA entscheidet die Vertretung über die Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.

 

Da kein Wahleinspruch vorliegt, wird vorgeschlagen, die Wahl gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG LSA mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis für gültig zu erklären.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Ergebnisübersicht