Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Einstellung einer/eines Auszubildenden in dem Berufszweig Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung für das Einstellungsjahr 2023 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
Die Planung für den neuen Ausbildungsjahrgang 2023 orientiert sich an der
Personalentwicklung der Stadt Hecklingen. Innerhalb der Verwaltung nimmt das
Durchschnittsalter kontinuierlich zu und die Fluktuation aus Altersgründen
steigt. Zur Sicherstellung der Funktionalität der Verwaltung ist es daher
notwendig, jungen geeigneten Menschen im ausbildungsfähigen Alter die
Möglichkeit einer Ausbildung bei der Stadt zu ermöglichen.
Die Stadt Hecklingen bildet seit mehreren Jahren kontinuierlich eine/n
Auszubildenden für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten aus. Dies soll
auch im kommenden Jahr geschehen.
Die Ausbildungsdauer erstreckt sich über drei Jahre.
Da der Haushaltsplan für das Jahr 2023 noch nicht beschlossen ist, jedoch
vorbereitende Maßnahmen zur Einstellung einer/eines Auszubildenden rechtzeitig
getroffen werden müssen (öffentliche Stellenausschreibung, Eignungstest,
Einstellungsgespräche, Abschluss eines Ausbildungsvertrages) wird der Stadtrat
um vorzeitige Zustimmung (vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Kommunalaufsicht) gebeten.
Die Stelle ist Bestandteil des Haushaltes und wird im Stellenplan für das
Jahr 2023 aufgenommen. Dieser ist Anlage der Haushaltssatzung sowie des
Haushaltsplanes.
Der Personalrat wurde mit Schreiben vom 23.05.2022 zum Entscheidungsvorschlag angehört. Eine Entscheidung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.