Betreff
2. Ergänzungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Untere Bode" und "Selke/Obere Bode" für den Umlagezeitraum 2018 und 2019
Vorlage
341/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 2. Ergänzungssatzung zur Satzung zur

Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für die Erhebungsjahre 2018 und 2019.              


Gemäß § 6 der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung des Umlagesatzes in Form einer 2. Ergänzungssatzung erfolgen. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen der Stadt Hecklingen die endgültigen Festsetzungen für die Umlage durch die Unterhaltungsverbände vor.

 

In der als Anlage 1 vorliegenden 2. Ergänzungssatzung werden die Umlagesätze (Flächenbeitrags- und Erschwernisbeitragssätze) für die Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt.

 

Nach dem Wassergesetz des Lanes Sachsen-Anhalt ist die Kommune auch verpflichtet, die bei der Erhebung der Umlage entstehenden Verwaltungskosten umzulegen. Auch hierfür bildet die Fläche den Verteilungsmaßstab. Die Ergänzungssatzung sieht hierfür einen Satz in €/ha vor. Dieser wird analog zum Flächenbeitrag auf das Gesamtgebiet angewendet.

 

Da die Stadt Hecklingen beabsichtigt, in diesem Jahr die Umlagezeiträume 2018 und 2019 zu bescheiden ergibt sich zur Umlage der Verwaltungskosten ein Umlagesatz von 0,54 €/ha. Dieser ist auf beide Zeiträume anzuwenden.

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


2.Ergänzungssatzung 2018 und 2019