Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 2. Ergänzungssatzung zur Satzung zur
Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für die Erhebungsjahre 2018 und 2019.
Gemäß § 6 der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung
des Umlagesatzes in Form einer 2. Ergänzungssatzung erfolgen. Für die Jahre
2018 und 2019 liegen der Stadt Hecklingen die endgültigen Festsetzungen für die
Umlage durch die Unterhaltungsverbände vor.
In der als Anlage 1 vorliegenden 2. Ergänzungssatzung werden die
Umlagesätze (Flächenbeitrags- und Erschwernisbeitragssätze) für die
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für die Jahre 2018
und 2019 festgesetzt.
Nach dem Wassergesetz des Lanes Sachsen-Anhalt ist die Kommune auch
verpflichtet, die bei der Erhebung der Umlage entstehenden Verwaltungskosten
umzulegen. Auch hierfür bildet die Fläche den Verteilungsmaßstab. Die
Ergänzungssatzung sieht hierfür einen Satz in €/ha vor. Dieser wird analog zum
Flächenbeitrag auf das Gesamtgebiet angewendet.
Da die Stadt Hecklingen beabsichtigt, in diesem Jahr die Umlagezeiträume
2018 und 2019 zu bescheiden ergibt sich zur Umlage der Verwaltungskosten ein
Umlagesatz von 0,54 €/ha. Dieser ist auf beide Zeiträume anzuwenden.
2.Ergänzungssatzung 2018 und 2019