Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Herauslösung des Vorhabengebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet Bodeniederung
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt für das Vorhabengebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“ die Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung“ zu beantragen.
Zur Kompensation soll soweit nötig die Fläche des Flurstücks 1 der Flur 16 Gemarkung Hecklingen sowie des Flurstücks 54 der Flur 4 der Gemarkung Groß Börnecke dem Landschaftsschutzgebiet zugeschlagen werden.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss 304/22 die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“
beschlossen.
Das Vorhabengebiet liegt derzeit im Landschaftsschutzgebiet
„Bodeniederung“.
Der Vorhabenträger hatte zur Beschlussfassung ausgeführt, dass zum
damaligen Zeitpunkt für die Durchführung des Planvorhabens ggf. die
Vorhabenflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszulösen seien. Eine
zwischenzeitliche Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) hat dies
bestätigt.
Einer Herauslösung würde die UNB jedoch nur zustimmen, wenn als Ausgleich zur herausgelösten Fläche eine mindestens gleichgroße Fläche in das Landschaftsschutzgebiet eingebunden wird.
Das Verfahren zur Herauslösung wäre durch die Stadt Hecklingen zu beantragen. Die Kostentragung seitens des Vorhabenträgers ist gesichert.
Nach der derzeitigen Recherche verfügt die Stadt über hierzu geeignete Flächen. Diese befindet sich in der Gemarkung Groß Börnecke Flur 4 Flurstück 54 sowie in der Gemarkung Hecklingen, Flur 16, Flurstück 1.
Anlage 1 – Auszug aus dem FNP Hecklingen
Anlage 2 – Auszug aus dem FNP Groß Börnecke
Anlage 3 – Flurkartenauszug der Kompensationsflächen
Anlage 4 – Übersichtskarte LSG „Bodeniederung“