Hier: Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse Nr. 322/22 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22 zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 vom 17.03.2022
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 322/22 Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen sowie 323/22 Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 der Stadt Hecklingen.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die
Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen (Beschluss-Nr. 322/22) sowie die
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Beschluss-Nr. 323/22)
mehrheitlich beschlossen. Die Stadtverwaltung legte die beschlossene
Haushaltssatzung 2022 und das Haushaltskonsolidierungskonzept der
Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 29.03.2022 vor.
Der Bürgermeister hatte einer Verlängerung der Prüffrist bis zum
20.05.2022 zugestimmt. Zur beabsichtigten Entscheidung wurde der Stadt mit
Schreiben vom 04.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stadt
äußerte sich mit Schriftsatz vom 11.05.2022 im Anhörungsverfahren.
Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises hat am 17.05.2022 den folgenden
Bescheid – Posteingang 18.05.2022 – in der Anlage erlassen. Daraus ergeben sich
folgenden Entscheidungen:
1. Die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hecklingen Nr.
322/22 vom 17.03.2022 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22
vom 17.03.2022 zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2022
der Stadt Hecklingen werden beanstandet
2. Die Genehmigung des gemäß § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 6.328.252 EUR wird versagt.
3. Es ergehen folgende Anordnungen:
3.1. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung
entsprechend den Hinweisen in der Begründung unter III. 1. c) weiter zu
intensivieren und die Ergebnisse mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung
nachzuweisen.
3.2. Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug
auf §100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und mit Vorlage der nächsten
Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur
Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die
Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen.
3.3. Alle Entscheidungen über Neu- und Wiederbesetzungen von
Stellen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unteren
Kommunalaufsichtsbehörde.
Näheres zu den getroffenen Entscheidungen ergibt sich aus der Verfügung,
welche als Anlage beigefügt ist.
Die Stadt Hecklingen ist somit verpflichtet, die o. g. Beschlüsse
aufzuheben. Die Stadt befindet sich somit weiterhin in der vorläufigen
Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022. Demnach darf die Stadt nur Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu der sie rechtlich verpflichtet
ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Anhörungsschreiben Bürgermeister vom 11.05.2022
Verfügung Kommunalaufsicht Salzlandkreis vom 17.05.2022