Betreff
Aufhebung Haushaltssatzung 2022 und Konsolidierungskonzept 2022
Hier: Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse Nr. 322/22 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22 zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 vom 17.03.2022
Vorlage
344/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 322/22 Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen sowie 323/22 Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 der Stadt Hecklingen.     


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen (Beschluss-Nr. 322/22) sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Beschluss-Nr. 323/22) mehrheitlich beschlossen. Die Stadtverwaltung legte die beschlossene Haushaltssatzung 2022 und das Haushaltskonsolidierungskonzept der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 29.03.2022 vor.

 

Der Bürgermeister hatte einer Verlängerung der Prüffrist bis zum 20.05.2022 zugestimmt. Zur beabsichtigten Entscheidung wurde der Stadt mit Schreiben vom 04.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stadt äußerte sich mit Schriftsatz vom 11.05.2022 im Anhörungsverfahren.

 

Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises hat am 17.05.2022 den folgenden Bescheid – Posteingang 18.05.2022 – in der Anlage erlassen. Daraus ergeben sich folgenden Entscheidungen:

 

1.            Die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hecklingen Nr. 322/22 vom 17.03.2022 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22 vom 17.03.2022 zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2022 der Stadt Hecklingen werden beanstandet           

 

2.            Die Genehmigung des gemäß § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 6.328.252 EUR wird versagt.

 

3.            Es ergehen folgende Anordnungen:

 

3.1.         Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung entsprechend den Hinweisen in der Begründung unter III. 1. c) weiter zu intensivieren und die Ergebnisse mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nachzuweisen.

 

3.2.         Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf §100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen.

 

3.3.         Alle Entscheidungen über Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Näheres zu den getroffenen Entscheidungen ergibt sich aus der Verfügung, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Die Stadt Hecklingen ist somit verpflichtet, die o. g. Beschlüsse aufzuheben. Die Stadt befindet sich somit weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022. Demnach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu der sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anhörungsschreiben Bürgermeister vom 11.05.2022

Verfügung Kommunalaufsicht Salzlandkreis vom 17.05.2022