Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Haushaltssatzung 2022
Hier: Beanstandung der Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltssatzung 2022 und die Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes bzw. die Versagung des Liquiditätskredites
Vorlage
345/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 17.05.2022 – Posteingang 18.05.2022 – zur Beanstandung der Beschlüsse des Stadtrates Nr. 322/22 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22 zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bzw. die Versagung der Genehmigung des Liquiditätskredites in Höhe von 6.328.252 EUR.

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen (Beschluss-Nr. 322/22) sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Beschluss-Nr. 323/22) mehrheitlich beschlossen. Die Stadtverwaltung legte die beschlossene Haushaltssatzung 2022 und das Haushaltskonsolidierungskonzept der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 29.03.2022 vor.

 

Der Bürgermeister hatte einer Verlängerung der Prüffrist bis zum 20.05.2022 zugestimmt. Zur beabsichtigten Entscheidung wurde der Stadt mit Schreiben vom 04.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stadt äußerte sich mit Schriftsatz vom 11.05.2022 im Anhörungsverfahren.

 

Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises hat am 17.05.2022 den folgenden Bescheid mit Posteingang 18.05.2022 in der Anlage erlassen. Daraus ergeben sich folgenden Entscheidungen:

 

1.            Die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Hecklingen Nr. 322/22 vom 17.03.2022 zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen und Nr. 323/22 vom 17.03.2022 zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2022 der Stadt Hecklingen werden beanstandet           

 

2.            Die Genehmigung des gemäß § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 6.328.252 EUR wird versagt.

 

3.            Es ergehen folgende Anordnungen:

 

3.1.        Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung entsprechend den Hinweisen in der Begründung unter III. 1. c) weiter zu intensivieren und die Ergebnisse mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nachzuweisen.

 

3.2.        Die Stadt Hecklingen hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf §100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen.

 

3.3.        Alle Entscheidungen über Neu- und Wiederbesetzungen von Stellen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Näheres zu den getroffenen Entscheidungen ergibt sich aus der Verfügung, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Der Bürgermeister ist gemäß Beschluss 181/21 vom 16.03.2021 verpflichtet, für bezüglich die Stadt Hecklingen betreffende Verwaltungsakte im Bezug auf Beanstandungsverfügungen der Kommunalaufsicht zu Haushaltssatzungen und Haushaltskonsolidierungskonzepte eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsmittelverfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen mittels Stadtratsbeschluss einzuholen.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt von der Einlegung von Rechtsmitteln abzusehen, da die Aussicht auf Erfolg als gering eingeschätzt wird. Demnach würden unnötige Kosten in Höhe von ca. 30.000 EUR entstehen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Verfügung vom 17.05.2022 der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises

Schreiben Anhörung BM