Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 15.06.2022 – Posteingang 16.06.2022 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.465.377,00 EUR.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2019 vom 15.06.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.
Mit Bescheid vom 11.01.2019 – Posteingang am 14.01.2019 – erging der
Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage mit einem Umlagesatz von
47,06 v. H. für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.652.507,00 EUR. Hier wurde
der Bürgermeister beauftragt, Rechtsmittel einzulegen.
Der Bescheid der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2019 erging mit Bescheid vom 15.06.2022 – Posteingang am
16.06.2022 – in Höhe von 2.465.377,00 EUR. Das Verfahren hatte sich aufgrund
der Beanstandung gegen die Haushaltssatzung 2019 vom Salzlandkreis, der
Zurückweisung des Widerspruchs durch das Landesverhaltungsamtes sowie des sich
daran anschließenden Klageverfahren verzögert.
Es gilt ein Umlagesatz von 43,47 v. H. auf Grundlage der Haushaltssatzung
2019 des Salzlandkreises. Demnach verringert sich die Kreisumlage 2019 im
Vergleich zum vorläufigen Kreisumlagebescheid um 187.130,00 EUR.
Grundlage für die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2019 erfolgt
gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die
Kreisumlage 2019 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden
Umlagegrundlagen – Hier: Steuerkraftmesszahl vom 31.01.2019 vom Statistischen
Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung vom 27.03.2018.
Da der Stadtrat der Stadt Hecklingen bereits den Bürgermeister beauftragt hat, gegen den vorläufigen Kreisumlagebescheid 2019 vom 11.01.2019 Rechtsmittel einzulegen, empfiehlt die Stadtverwaltung auch gegen den endgültigen Kreisumlagebescheid vom 15.06.2022 so vorzugehen.
Kreisumlagebescheid 2019 vom 15.06.2022