Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dass die Maßnahme „Wiederherstellung der Stützmauer der Gemeindestraße Graue“ und die damit einhergehende Honorarvereinbarung mit dem Planungsbüro Koslowski sachlich und zeitlich unabweisbar sind.
Zur Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages zur Baumaßnahme werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA Finanzmittel in Höhe von 21.389,31 € zusätzlich bereitgestellt.
Die Stadt Hecklingen ist mit rechtskräftigem
und vollstreckbarem Urteil zur Wiederherstellung der Stützmauer Graue und der
damit verbundenen Tiefbauarbeiten am Bestand der Verkehrsanlage verpflichtet.
Die Bauleistungen sind vorbereitet, wurden durch die Verwaltung ausgeschrieben
und ein Vertragsschluss hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Zur Ausführung der Planungsleistungen wurde
das Ingenieurbüro Koslowski im Rahmen eines HOAI-Ingenieurvertrages gebunden.
Die vertragliche Vereinbarung beruhten auf
der jeweils aufgestellten Kostenschätzung der Verwaltung (60.000 € bzw. 100.000
€).
Entsprechend § 4 HOAI sind zur Honorarbildung
die anrechenbaren Kosten zu ermitteln. Diese sind „nach allgemein anerkannten
Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage
ortsüblicher Preise zu ermitteln.“ (4 Abs. 1 Satz 2 HOAI)
Eine den vorstehenden Anforderungen
entsprechende Ermittlung ist anhand des auszuschreibenden Leistungsumfanges
regelmäßig erst nach Aufstellung der Kostenberechnung vor Ausschreibung
stichhaltig möglich. Diese Ermittlung ergab eine beträchtliche Abweichung.
Aufgrund dieser Abweichung zur Kostenschätzung der Verwaltung – welche damals die zwischenzeitlich erfolgte Baupreisdynamik nicht absehen konnte – bat Herr Koslowski um Anpassung des Ingenieurvertrages. Die Verwaltung hält diese Bitte für gerechtfertigt.
Es ergibt sich ein Differenzbetrag von
21.389,31 €.
Eine Nichtanpassung könnte zur Lösung des bestehenden Planungsvertrages führen und somit die Durchführung der Maßnahme insgesamt gefährden. Die Anpassung des Vertrages ist deshalb aus Sicht der Verwaltung sachlich und zeitlich unabweisbar.
Mit diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Anpassung die Bereitstellung der für die Anpassung benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 21.389,31 €.