hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtrat der
Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“. Die vorliegende Begründung
einschließlich des Umweltberichtes Planungsstand August 2022 wird gebilligt.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichts Fassung Augst 2022.
Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der zu fassende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Mit Beschluss Nr. 304/22 hat der Stadtrat der
Stadt Hecklingen den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Solarpark Groß Börnecke“ gefasst.
Zwischenzeitlich wurde der
Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht und im Verfahren ein Vorentwurf
erarbeitet.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfes soll
nunmehr eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und auch der
Öffentlichkeit (sog. frühzeitige Beteiligung) stattfinden.
Im Rahmen dieser Beteiligungen wird zum
ersten Mal die Möglichkeit eingeräumt schutzwürdige Interessen anzumelden, die
gegen das Planvorhaben sprechen könnten und ggf. auf besondere Prüfbelange
hinzuweisen.
Der Verfahrensschritt hat deshalb
ausschließlich formellen Charakter.
Eine Anpassung der Planung an die örtlichen Gegebenheiten und Schutz-Ansprüche wird regelmäßig nach der nun anstehenden Auslegung des Vorentwurfs vorgenommen.
Planzeichnung und Begründung im aktuellen Planstand sind dem Beschluss als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
1 – Planzeichnung Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan
2 – Begründung zum Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan