Entscheidung über die Fortführung des Vorhabens trotz geänderter Kostenschätzung und Feststellung der Unabweisbarkeit
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße, Bauabschnitt II beginnend an der Kreuzung Magdeburger Str. bis hinter die Einmündung Nordstraße.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planung möglichst zeitnah zur Ausschreibungsreife zu bringen und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern sich im Rahmen der Vorbereitung die Kostenberechnung in den freigegebenen Mitteln bewegt.
Für die Bauleistung werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung finanzielle Mittel in Höhe von 382.000 € brutto bereitgestellt.
Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, erneut die Fördermöglichkeit der Maßnahme insbesondere für den Bauabschnitt I abzuprüfen, um gegebenenfalls eine Reduktion der finanziellen Belastung für die Stadt Hecklingen erreichen zu können.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hatte im
Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2021 die Durchführung der Baumaßnahme
Oststraße aufgenommen.
Hierbei waren für 2021 Auszahlungen in Höhe von
72.500 € vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
351.900 € eingeplant.
Die Straßenbaumaßnahme steht seit vielen Jahren
zur Disposition.
Die Verwaltung hatte zur Vorbereitung der Baumaßnahme
ein Ingenieurbüro gebunden, welches die notwendigen Planungen bis zur
Leistungsphase 3 der HOAI vorantreiben sollte. Dies wurde zwischenzeitlich
realisiert. Es läuft nach wie vor die Aufstellung der Ausführungsplanung.
Im Zuge der Planung ergab sich aus der
zwischenzeitlich durchgeführten Baugrunduntersuchung eine erhebliche Aufweitung
der notwendigen Leistungen, sodass entgegen der ursprünglichen Planung ein
grundhafter Ausbau unumgänglich scheint.
Die Stadt Hecklingen befindet sich in diesem Jahr
jedoch in der vorläufigen Haushaltsführung und darf gemäß § 104 KVG LSA nur
sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen entstehen
lassen. Sie darf dabei insbesondere begonnene Baumaßnahmen fortführen, weshalb
die Verwaltung bislang die Planungen bis zur Ausschreibungsreife weiter
vorantreibt.
Die derzeitige Kostenberechnung sieht für die reine Bauleistung einen
Kostenansatz von ca. 750.000 € vor. Die Berechnung bildet die Anlage 1 zu
dieser Beschlussvorlage.
Unklar ist, ob aufgrund der Schätzung die Planungskosten nochmals ansteigen.
Die Verwaltung
bittet nunmehr um Feststellung der Unabweisbarkeit der Baumaßnahme und um
Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel.
ursprünglicher
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche
Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen möglichst zeitnah zur
Ausschreibungsreife zu bringen und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern
sich im Rahmen der Vorbereitungen die Kostenberechnung nicht weiter erhöht.
Für die Bauleistung werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung
finanzielle Mittel in Höhe von 750.000 € bereitgestellt.
Zugleich wird der Verwaltung aufgegeben, erneut die Fördermöglichkeit der
Maßnahme abzuprüfen um ggf. eine Reduktion der finanziellen Belastungen für die
Stadt Hecklingen erreichen zu können.
1 - Kostenberechnung