Betreff
Bauvorhaben grundhafter Ausbau Oststraße
Entscheidung über die Fortführung des Vorhabens trotz geänderter Kostenschätzung und Feststellung der Unabweisbarkeit
Vorlage
361/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße, Bauabschnitt II beginnend an der Kreuzung Magdeburger Str. bis hinter die Einmündung Nordstraße.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planung möglichst zeitnah zur Ausschreibungsreife zu bringen und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern sich im Rahmen der Vorbereitung die Kostenberechnung in den freigegebenen Mitteln bewegt.

 

Für die Bauleistung werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung finanzielle Mittel in Höhe von 382.000 € brutto bereitgestellt.

 

Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, erneut die Fördermöglichkeit der Maßnahme insbesondere für den Bauabschnitt I abzuprüfen, um gegebenenfalls eine Reduktion der finanziellen Belastung für die Stadt Hecklingen erreichen zu können.

 

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hatte im Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2021 die Durchführung der Baumaßnahme Oststraße aufgenommen.

Hierbei waren für 2021 Auszahlungen in Höhe von 72.500 € vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 351.900 € eingeplant.

Die Straßenbaumaßnahme steht seit vielen Jahren zur Disposition.

Die Verwaltung hatte zur Vorbereitung der Baumaßnahme ein Ingenieurbüro gebunden, welches die notwendigen Planungen bis zur Leistungsphase 3 der HOAI vorantreiben sollte. Dies wurde zwischenzeitlich realisiert. Es läuft nach wie vor die Aufstellung der Ausführungsplanung.

Im Zuge der Planung ergab sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Baugrunduntersuchung eine erhebliche Aufweitung der notwendigen Leistungen, sodass entgegen der ursprünglichen Planung ein grundhafter Ausbau unumgänglich scheint.

Die Stadt Hecklingen befindet sich in diesem Jahr jedoch in der vorläufigen Haushaltsführung und darf gemäß § 104 KVG LSA nur sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen entstehen lassen. Sie darf dabei insbesondere begonnene Baumaßnahmen fortführen, weshalb die Verwaltung bislang die Planungen bis zur Ausschreibungsreife weiter vorantreibt.

Die derzeitige Kostenberechnung sieht für die reine Bauleistung einen Kostenansatz von ca. 750.000 € vor. Die Berechnung bildet die Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

Unklar ist, ob aufgrund der Schätzung die Planungskosten nochmals ansteigen.

Die Verwaltung bittet nunmehr um Feststellung der Unabweisbarkeit der Baumaßnahme und um Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel.           

 

ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen möglichst zeitnah zur Ausschreibungsreife zu bringen und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern sich im Rahmen der Vorbereitungen die Kostenberechnung nicht weiter erhöht.

Für die Bauleistung werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung finanzielle Mittel in Höhe von 750.000 € bereitgestellt.

Zugleich wird der Verwaltung aufgegeben, erneut die Fördermöglichkeit der Maßnahme abzuprüfen um ggf. eine Reduktion der finanziellen Belastungen für die Stadt Hecklingen erreichen zu können.

 

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2023

Produkt

54111000

Sachkonto

096200

Maßnahme

Baumaßnahme Oststraße

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

750.000 € (für die Bauleistung)

 

 


1 - Kostenberechnung