Der
Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hecklingen West“ gemäß §12 BauGB für ein
Sondergebiet Photovoltaik in der Gemarkung Hecklingen. (Aufstellungsbeschluss)
Die Finanzierung
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage
einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Firma Bürgersolarpark Hecklingen
GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen abzuschließenden
Kostenübernahmevereinbarung. Im Rahmen der
Vereinbarung ist ergänzend zum Entwurf festzuhalten, dass
- sämtliche finanziellen Kosten und Risiken allein und ausschließlich
der Vorhabenträger trägt,
- die Planungshoheit zu jeder Zeit ausschließlich bei der Stadt
Hecklingen liegt und von ihr ausgeübt wird, sowie dass
- aus dem gefassten Aufstellungsbeschluss ein Anspruch auf
nachfolgende Beschlussfassungen oder ein Schadensersatzanspruch wegen
einer nachfolgend unterbliebenen Beschlussfassung nicht abgeleitet werden
kann.
Für
die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages (§11 BauGB) mit der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co.
KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen.
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf
Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vor. Der Vorhabenträger – die
Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG – beantragte die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Bauvorhaben
Errichtung und Betrieb einer
Photovoltaik.Freifläche und technische Nebenanlagen Projekt „Hecklingen West
Eine Übersichtskarte, die Abgrenzung des
geplanten Geltungsbereichs, sowie eine Auflistung der überplanten Grundstücke
finden sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Der Vorhabenträger ist bereit, sich in einem
Durchführungsvertrag zur vollständigen Tragung der Planungs- und
Erschließungskosten zu verpflichten. Ein entsprechender Entwurf einer Erklärung
zur Kostenübernahme hängt an.
Die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co.
KG ist eine für dieses Projekt gegründete Projektgesellschaft. Die Auswahl der
Flächenkulissen beinhaltet ertragsschwache Standorte, die aufgrund der
zunehmenden Trockenheit und dem damit verbundenen Wassermangel eine
ackerbauliche Nutzung nicht mehr, bzw. nur mit großem Ertragsrisiko,
ermöglichen. Zusammen mit dem wirtschaftenden Landwirt werden
Nutzungsalternativen im Solarpark entwickelt.
Das Ziel ist, die entgangene Wertschöpfung in
der Flächenkulisse mit der Energieerzeugung zu ersetzen. Der bewirtschaftende
Betrieb erhält mit der Umnutzung eine aktive neue Rolle als Flächenbewirtschafter
in dem Solarpark. Die Bewirtschaftung beinhaltet die Ansaat der langjährigen
extensiven Begrünung zum Zwecke des Umwelt-, Wasser- und Insektenschutzes und
dessen langjährige Pflege und führt damit zu einer Aufwertung der Flächen mit
einer erhöhten Biodiversität.
Ein wichtiger Projektbaustein ist die
Einbindung der Bürger vor Ort. Diese werden über eine Bürgergenossenschaft
beteiligt. Ein weiteres Ziel der Genossenschaft wird das lokale Stromangebot
für die Anwohner.
Im ersten Schritt wäre zur Einleitung des
Bauleitplanverfahrens ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.
1 – Aufstellung der überplanten Flurstücke
2 – Übersichtskarte
3 – Abgrenzung Geltungsbereich
4 – Entwurf der Kostenübernahmevereinbarung