Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hecklingen West" gemäß § 12 BauGB
Vorlage
363/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hecklingen West“ gemäß §12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik in der Gemarkung Hecklingen. (Aufstellungsbeschluss)

Die Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung. Im Rahmen der Vereinbarung ist ergänzend zum Entwurf festzuhalten, dass

  1. sämtliche finanziellen Kosten und Risiken allein und ausschließlich der Vorhabenträger trägt,
  2. die Planungshoheit zu jeder Zeit ausschließlich bei der Stadt Hecklingen liegt und von ihr ausgeübt wird, sowie dass
  3. aus dem gefassten Aufstellungsbeschluss ein Anspruch auf nachfolgende Beschlussfassungen oder ein Schadensersatzanspruch wegen einer nachfolgend unterbliebenen Beschlussfassung nicht abgeleitet werden kann. 

Für die Durchführung der Aufstellung erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§11 BauGB) mit der Firma Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 5, 39444 Hecklingen.

 

 


Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vor. Der Vorhabenträger – die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG – beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben

Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik.Freifläche und technische Nebenanlagen Projekt „Hecklingen West

Eine Übersichtskarte, die Abgrenzung des geplanten Geltungsbereichs, sowie eine Auflistung der überplanten Grundstücke finden sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

Der Vorhabenträger ist bereit, sich in einem Durchführungsvertrag zur vollständigen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten zu verpflichten. Ein entsprechender Entwurf einer Erklärung zur Kostenübernahme hängt an.

Die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG ist eine für dieses Projekt gegründete Projektgesellschaft. Die Auswahl der Flächenkulissen beinhaltet ertragsschwache Standorte, die aufgrund der zunehmenden Trockenheit und dem damit verbundenen Wassermangel eine ackerbauliche Nutzung nicht mehr, bzw. nur mit großem Ertragsrisiko, ermöglichen. Zusammen mit dem wirtschaftenden Landwirt werden Nutzungsalternativen im Solarpark entwickelt.

Das Ziel ist, die entgangene Wertschöpfung in der Flächenkulisse mit der Energieerzeugung zu ersetzen. Der bewirtschaftende Betrieb erhält mit der Umnutzung eine aktive neue Rolle als Flächenbewirtschafter in dem Solarpark. Die Bewirtschaftung beinhaltet die Ansaat der langjährigen extensiven Begrünung zum Zwecke des Umwelt-, Wasser- und Insektenschutzes und dessen langjährige Pflege und führt damit zu einer Aufwertung der Flächen mit einer erhöhten Biodiversität.

Ein wichtiger Projektbaustein ist die Einbindung der Bürger vor Ort. Diese werden über eine Bürgergenossenschaft beteiligt. Ein weiteres Ziel der Genossenschaft wird das lokale Stromangebot für die Anwohner.

Im ersten Schritt wäre zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Aufstellung der überplanten Flurstücke

2 – Übersichtskarte

3 – Abgrenzung Geltungsbereich

4 – Entwurf der Kostenübernahmevereinbarung