Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 - endgültige Festsetzung
Vorlage
365/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 29.09.2022 – Posteingang 04.10.2022 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2022 vom 29.09.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.              

 

 


Mit Bescheid vom 17.12.2021 – Posteingang 20.12.2021 – erging der Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR. Hier wurde der Bürgermeister beauftragt, Rechtsmittel einzulegen.

 

Der Bescheid der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022

erging mit Bescheid vom 29.09.2022 – Posteingang 04.10.2022 – in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Gemäß § 19 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 28.03.2017 in der derzeit gültigen Fassung wird die Kreisumlage gemäß § 99 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der einzelnen Umlagegrundlagen (Umlagesätze) bemessen.

Laut § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 beträgt der Umlagesatz der Kreisumlage 43,50 von Hundert. Der Kreistag des Salzlandkreises hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 in seiner Sitzung am 18.05.2022 beschlossen. Diese wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis am 29.06.2022 (Nr. 32/2022, S. 164 ff.) bekanntgegeben.

 

Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide – Hier: endgültige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltjahr 2022 AZ:20322013/2022 – eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

 

Da die Frist nicht gewahrt werden konnte, wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Dombert vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Sollte sich der Stadtrat der Stadt Hecklingen gegen diese Klage entscheiden, wird diese zurückgenommen.

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.521.829,00 EUR

 

 


Endgültiger Kreisumlagebescheid 2022