Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 29.09.2022 – Posteingang 04.10.2022 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.
Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2022 vom 29.09.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.
Mit Bescheid vom 17.12.2021 – Posteingang 20.12.2021 – erging der
Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022
in Höhe von 2.521.829,00 EUR. Hier wurde der Bürgermeister beauftragt,
Rechtsmittel einzulegen.
Der Bescheid der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2022
erging mit Bescheid vom 29.09.2022 – Posteingang 04.10.2022 – in Höhe von
2.521.829,00 EUR.
Gemäß § 19 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 28.03.2017 in der
derzeit gültigen Fassung wird die Kreisumlage gemäß § 99 Absatz 3 Satz 2 KVG
LSA in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der einzelnen Umlagegrundlagen
(Umlagesätze) bemessen.
Laut § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 beträgt der Umlagesatz der
Kreisumlage 43,50 von Hundert. Der Kreistag des Salzlandkreises hat die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 in seiner Sitzung am
18.05.2022 beschlossen. Diese wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis am
29.06.2022 (Nr. 32/2022, S. 164 ff.) bekanntgegeben.
Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide – Hier: endgültige Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltjahr 2022 AZ:20322013/2022 – eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt
Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb
der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.
Da die Frist nicht gewahrt werden konnte, wurde durch die
Rechtsanwaltskanzlei Dombert vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht
eingelegt. Sollte sich der Stadtrat der Stadt Hecklingen gegen diese Klage
entscheiden, wird diese zurückgenommen.
Endgültiger Kreisumlagebescheid 2022