Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Der Stadtrat nimmt den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des
Salzlandkreises (Anlage 1) zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2018
des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ (Anlage 2) fest.
2. Der Verlust in Höhe von 32.820,54 € ist wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 entlastet.
Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der
Jahresabschluss durch den Stadtrat festzustellen. Der Jahresabschluss 2018 des
Stadtbetriebes wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG
Leipzig geprüft.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises liegen vor.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Jahresabschlussprüfung wurden durch den Betriebsausschuss vorberaten.
Im Ergebnis der Vorberatung wird vorgeschlagen:
1. das Ergebnis des Jahresabschlusses zu bestätigen
2. den Verlust in Höhe von 32.820,54 € wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 zu entlasten
Anlage 1 – Bestätigung des Wirtschaftsprüfers und des Landkreises
Anlage 2 – Jahresabschluss 2018