Betreff
Energieeinsparung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen
Vorlage
369/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung, anstelle der zeitweisen Abschaltung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen, ein Verfahren zur Gesamtumstellung auf LED anzustoßen. Hierbei sind schnellstmöglich die sachliche und finanzielle Möglichkeit zu prüfen und eine entsprechende Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Insbesondere ist die Möglichkeit einer Sonderfinanzierung, beispielsweise durch eine Ausnahmegenehmigung zur Kreditaufnahme beim Land und Kreis zu prüfen.

 

 


Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 eine Energieeinsparverordnung beschlossen. Die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-verordnung – EnSikuMaV) gilt ab dem 01.09.2022 für 6 Monate.

Die Situation der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen stellt sich wie folgt dar:

Cochstedt – In Cochstedt wurden 211 Straßenlampen erfasst (Stand 2021). Davon sind 27,96 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung obliegt der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom GmbH.

Cochstedt Flughafen – Auf dem Flughafen sind 124 Straßenlampen erfasst (Stand 2022). Davon sind 1,61 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung obliegt dem Elektromeister Roland Funke.

Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube – In Gr. Börnecke wurden 330 Straßenlampen erfasst (Stand 2021). Davon sind 47,58 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung obliegt ebenfalls dem Elektromeister Roland Funke.

Schneidlingen – In Schneidlingen wurden 179 Straßenlampen erfasst (Stand 2021). Davon sind 55,87 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung wird vom Elektromeister Roland Funke durchgeführt.

Hecklingen – In Hecklingen wurden 607 Straßenlampen von der Firma Bendler erfasst (Stand 2017). Davon sind 6,92 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung wurde von der Firma Bendler bis 2019 durchgeführt und durch einen Aufhebungsvertrag gekündigt. Seit 2020 betreut die Firma B & K Industrieservice GmbH die Straßenbeleuchtungsanlagen in Hecklingen und Gänsefurth. Eine Neuerfassung der Beleuchtungssituation ist auf Grund der vielen Schadensbehebungen zeitlich noch nicht möglich gewesen, wird aber angestrebt.

 

Hecklingen Gänsefurth – In Gänsefurth wurden 105 Straßenlampen von der Firma Bendler erfasst (Stand 2016). Davon sind 1,9 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung wird seit 2020 von der Firma B & K Industrieservice GmbH durchgeführt.

Der bestehende Wartungsvertrag für den Flughafen Cochstedt, Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube sowie Schneidlingen endet am 31.12.2022. Eine Neuausschreibung ist bereits erfolgt. Der Vergabevorschlag wird in einer gesonderten Beschlussvorlage eingebracht.

 

Die Steuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt in den Ortsteilen Cochstedt, Flughafen Cochstedt, Hecklingen, Hecklingen Gänsefurth sowie in Schneidlingen über Dämmerungsschalter. Die Steuerung in Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube erfolgt über eine Nachtabsenkung. Hier wird bereits jede 3. Lampe von 23.30 Uhr bis 03.30 abgeschaltet.

 

Möglichkeiten zur Energieeinsparung:

Für die nachstehend aufgeführte Möglichkeiten zur Energieeinsparung liegt jeweils ein Kostenangebot der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom GmbH für den Ortsteil Cochstedt vor.

Auf Basis dieses Angebotes wurden für die anderen Ortsteile die Kosten durch die Verwaltung geschätzt.

1.    Komplette Ausschaltung jeder 3. Lampe (Sicherung entfernen und Kennzeichnung der Lampen mit Verkehrszeichen 394)

 

Ortsteil

vorh. Leuchtstellen

Umbau jeder 3. Lampe

Bruttokosten

Cochstedt

211 Stück

ca. 75 Stück

3.091,00 € (42 €/Stück)

Cochstedt Flughafen

124 Stück

ca. 41 Stück

geschätzt 1.722,00 €

Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube

330 Stück

-

-

Schneidlingen

179 Stück

ca. 60 Stück

geschätzt 2.520,00 €

Hecklingen

607 Stück

ca. 202 Stück

geschätzt 8.484,00 €

Hecklingen Gänsefurth

105 Stück

ca. 35 Stück

geschätzt 2.100,00 €

Umbaukosten gesamt

ca. 17.917,00 €

 

2.    Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung von 22 Uhr bis 4 Uhr (Umbau der Schaltstellen und Kennzeichnung aller Lampen mit Verkehrszeichen 394)

 

Ortsteil

vorh. Leuchtstellen

Umbau vorh. Schaltstellen

Bruttokosten

Cochstedt

211 Stück

3 Stück

3.883,00 €

Cochstedt Flughafen

124 Stück

1 Stück

geschätzt 1.500,00 €

Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube

330 Stück

5 Stück

geschätzt 6.000,00 €

Schneidlingen

179 Stück

5 Stück

geschätzt 6.472,00 €

Hecklingen

607 Stück

9 Stück

geschätzt 11.649,00 €

Hecklingen Gänsefurth

105 Stück

2 Stück

geschätzt 1.950,00 €

Umbaukosten gesamt

ca. 31.454,00 €

 

3.    Komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED

 

Ortsteil

vorh. Leuchtstellen

umstellen auf LED

Bruttokosten

Stromeinsparung/Jahr

Cochstedt

211 Stück

152 Stück

28.300,00 € (187 €/St)

43.173,5 kW/h pro Jahr = ca. 13.000 €

Cochstedt Flughafen

124 Stück

122 Stück

geschätzt 22.814,00 €

geschätzt 10.434 €

Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube

330 Stück

173 Stück

geschätzt 32.361,00 €

geschätzt 14.796 €

Schneidlingen

179 Stück

79 Stück

geschätzt 14.773,00 €

geschätzt 6.757 €

Hecklingen

607 Stück

565 Stück

geschätzt 105.655,00 €

geschätzt 48.322 €

Hecklingen Gänsefurth

105 Stück

103 Stück

geschätzt 19.261,00 €

geschätzt 8.809 €

Summe

ca. 223.164 €

ca. 89.118 €

 

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des personellen und zeitlichen Aufwandes zum kurzfristigen Umbau der Straßenbeleuchtung wird vom Bauamt die Komplettabschaltung von 23 Uhr bis 4 Uhr favorisiert. Der im Vergleich zu Variante 1 höhere finanzielle Aufwand zum Umbau, wird durch die stundenweise Abschaltung der Leuchten und der damit einhergehenden Reduzierung des Energieverbrauches kompensiert.

Langfristig ist nach wie vor die weitere LED - Umstellung im Rahmen der jährlich anfallenden Reparaturarbeiten vorgesehen.

Eine Komplettabschaltung der Beleuchtung von 23 Uhr bis 4 Uhr früh ist rechtlich möglich, da in Sachsen – Anhalt kein Landesgesetz und somit keine landesrechtliche Pflicht zur Beleuchtung existiert. Diese besteht nur in 4 Bundesländern (Baden – Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen).

Eine Beleuchtungspflicht kann nur über die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet werden. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist aber nicht erreichbar. Deshalb müssen Straßen, Wege, Bürgersteige und Plätze nicht gefahrlos und frei von allen Mängeln sein. Jeder Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) hat sich den gegebenen Verhältnissen anzupassen.

ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr früh.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den jeweils in den Ortsteilen zuständigen Wartungsfirmen den Auftrag zum Umbau der Straßenbeleuchtung zu erteilen.

Ferner wird die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA festgestellt.       

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2022 und folgende

Produkt

Straßenbeleuchtung

Sachkonto

 

Maßnahme

Energieeinsparung Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Kostenübersicht für Nachtabschaltung Gemeinde Cochstedt