Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Verwaltung, anstelle der zeitweisen Abschaltung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen, ein Verfahren zur Gesamtumstellung auf LED anzustoßen. Hierbei sind schnellstmöglich die sachliche und finanzielle Möglichkeit zu prüfen und eine entsprechende Beschlussfassung vorzubereiten.
Insbesondere ist die Möglichkeit einer Sonderfinanzierung, beispielsweise durch eine Ausnahmegenehmigung zur Kreditaufnahme beim Land und Kreis zu prüfen.
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 eine Energieeinsparverordnung
beschlossen. Die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung
über kurzfristig wirksame Maßnahmen“
(Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-verordnung – EnSikuMaV) gilt
ab dem 01.09.2022 für 6 Monate.
Die Situation der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen stellt sich wie
folgt dar:
Cochstedt – In Cochstedt wurden 211 Straßenlampen erfasst (Stand 2021). Davon sind
27,96 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung obliegt der
Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom GmbH.
Cochstedt Flughafen – Auf dem Flughafen sind 124 Straßenlampen erfasst (Stand 2022). Davon
sind 1,61 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung obliegt dem
Elektromeister Roland Funke.
Gr. Börnecke einschl.
Jakobsgrube – In Gr. Börnecke wurden 330 Straßenlampen erfasst
(Stand 2021). Davon sind 47,58 % auf LED umgestellt. Die Wartung und
Instandhaltung obliegt ebenfalls dem Elektromeister Roland Funke.
Schneidlingen – In Schneidlingen wurden 179 Straßenlampen erfasst (Stand 2021). Davon
sind 55,87 % auf LED umgestellt. Die Wartung und Instandhaltung wird vom
Elektromeister Roland Funke durchgeführt.
Hecklingen – In Hecklingen wurden 607 Straßenlampen von der Firma Bendler erfasst
(Stand 2017). Davon sind 6,92 % auf LED umgestellt. Die Wartung und
Instandhaltung wurde von der Firma Bendler bis 2019 durchgeführt und durch
einen Aufhebungsvertrag gekündigt. Seit 2020 betreut die Firma B & K
Industrieservice GmbH die Straßenbeleuchtungsanlagen in Hecklingen und
Gänsefurth. Eine Neuerfassung der Beleuchtungssituation ist auf Grund der
vielen Schadensbehebungen zeitlich noch nicht möglich gewesen, wird aber
angestrebt.
Hecklingen Gänsefurth – In Gänsefurth wurden 105 Straßenlampen von der Firma Bendler erfasst
(Stand 2016). Davon sind 1,9 % auf LED umgestellt. Die Wartung und
Instandhaltung wird seit 2020 von der Firma B & K Industrieservice GmbH
durchgeführt.
Der bestehende Wartungsvertrag für den Flughafen Cochstedt, Gr. Börnecke
einschl. Jakobsgrube sowie Schneidlingen endet am 31.12.2022. Eine
Neuausschreibung ist bereits erfolgt. Der Vergabevorschlag wird in einer
gesonderten Beschlussvorlage eingebracht.
Die Steuerung der Straßenbeleuchtung erfolgt in den Ortsteilen Cochstedt,
Flughafen Cochstedt, Hecklingen, Hecklingen Gänsefurth sowie in Schneidlingen
über Dämmerungsschalter. Die Steuerung in Gr. Börnecke einschl. Jakobsgrube
erfolgt über eine Nachtabsenkung. Hier wird bereits jede 3. Lampe von 23.30 Uhr
bis 03.30 abgeschaltet.
Möglichkeiten zur Energieeinsparung:
Für die nachstehend
aufgeführte Möglichkeiten zur Energieeinsparung liegt jeweils ein Kostenangebot
der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom GmbH für den Ortsteil Cochstedt vor.
Auf Basis dieses
Angebotes wurden für die anderen Ortsteile die Kosten durch die Verwaltung
geschätzt.
1.
Komplette Ausschaltung jeder 3. Lampe (Sicherung
entfernen und Kennzeichnung der Lampen mit Verkehrszeichen 394)
Ortsteil |
vorh. Leuchtstellen |
Umbau
jeder 3. Lampe |
Bruttokosten |
Cochstedt |
211 Stück |
ca. 75 Stück |
3.091,00 € (42 €/Stück) |
Cochstedt Flughafen |
124 Stück |
ca. 41 Stück |
geschätzt 1.722,00 € |
Gr.
Börnecke einschl. Jakobsgrube |
330 Stück |
- |
- |
Schneidlingen |
179 Stück |
ca. 60 Stück |
geschätzt 2.520,00 € |
Hecklingen |
607 Stück |
ca. 202 Stück |
geschätzt 8.484,00 € |
Hecklingen Gänsefurth |
105 Stück |
ca. 35 Stück |
geschätzt 2.100,00 € |
Umbaukosten gesamt |
ca. 17.917,00 € |
2.
Komplettabschaltung
der Straßenbeleuchtung von 22 Uhr bis 4 Uhr (Umbau der Schaltstellen und
Kennzeichnung aller Lampen mit Verkehrszeichen 394)
Ortsteil |
vorh. Leuchtstellen |
Umbau
vorh. Schaltstellen |
Bruttokosten |
Cochstedt |
211 Stück |
3 Stück |
3.883,00 € |
Cochstedt Flughafen |
124 Stück |
1 Stück |
geschätzt 1.500,00 € |
Gr.
Börnecke einschl. Jakobsgrube |
330 Stück |
5 Stück |
geschätzt 6.000,00 € |
Schneidlingen |
179 Stück |
5 Stück |
geschätzt 6.472,00 € |
Hecklingen |
607 Stück |
9 Stück |
geschätzt 11.649,00 € |
Hecklingen Gänsefurth |
105 Stück |
2 Stück |
geschätzt 1.950,00 € |
Umbaukosten gesamt |
ca. 31.454,00 € |
3.
Komplette
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Ortsteil |
vorh. Leuchtstellen |
umstellen
auf LED |
Bruttokosten |
Stromeinsparung/Jahr |
Cochstedt |
211 Stück |
152 Stück |
28.300,00
€ (187 €/St) |
43.173,5
kW/h pro Jahr = ca. 13.000 € |
Cochstedt Flughafen |
124 Stück |
122 Stück |
geschätzt 22.814,00 € |
geschätzt 10.434 € |
Gr.
Börnecke einschl. Jakobsgrube |
330 Stück |
173 Stück |
geschätzt 32.361,00 € |
geschätzt 14.796 € |
Schneidlingen |
179 Stück |
79 Stück |
geschätzt 14.773,00 € |
geschätzt 6.757 € |
Hecklingen |
607 Stück |
565 Stück |
geschätzt 105.655,00 € |
geschätzt 48.322 € |
Hecklingen Gänsefurth |
105 Stück |
103 Stück |
geschätzt 19.261,00 € |
geschätzt 8.809 € |
Summe |
ca. 223.164 € |
ca. 89.118 € |
Auf Grund der
gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des personellen und zeitlichen
Aufwandes zum kurzfristigen Umbau der Straßenbeleuchtung wird vom Bauamt die
Komplettabschaltung von 23 Uhr bis 4 Uhr favorisiert. Der im Vergleich zu
Variante 1 höhere finanzielle Aufwand zum Umbau, wird durch die stundenweise
Abschaltung der Leuchten und der damit einhergehenden Reduzierung des
Energieverbrauches kompensiert.
Langfristig ist nach
wie vor die weitere LED - Umstellung im Rahmen der jährlich anfallenden
Reparaturarbeiten vorgesehen.
Eine
Komplettabschaltung der Beleuchtung von 23 Uhr bis 4 Uhr früh ist rechtlich
möglich, da in Sachsen – Anhalt kein Landesgesetz und somit keine
landesrechtliche Pflicht zur Beleuchtung existiert. Diese besteht nur in 4
Bundesländern (Baden – Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen).
Eine
Beleuchtungspflicht kann nur über die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet
werden. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist aber nicht
erreichbar. Deshalb müssen Straßen, Wege, Bürgersteige und Plätze nicht
gefahrlos und frei von allen Mängeln sein. Jeder Verkehrsteilnehmer (auch
Fußgänger) hat sich den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
ursprünglicher
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt die Komplettabschaltung der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen
in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr früh.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den jeweils in den Ortsteilen zuständigen Wartungsfirmen den Auftrag zum Umbau der Straßenbeleuchtung zu erteilen.
Ferner wird die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA festgestellt.
Kostenübersicht für Nachtabschaltung Gemeinde Cochstedt