Betreff
Aussetzung neuer Maßnahmen des grundhaften Straßenausbaues und die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Hecklingen mit all seinen Ortsteilen (Antrag der WGH Fraktion)
Vorlage
641/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die zeitweilige Aussetzung der Durchführung neuer grundhafter Straßenausbaumaßnahmen und deren Abrechnung nach der z.Z. gültigen Straßenausbaubeitragssatzung für das Jahr 2019.

Ausgenommen sind Maßnahmen, die Zurzeit stattfinden.

Außerdem wird die Aussetzung der Beitragserhebung für die Straßenausbaumaßnahmen, die bereits erfolgten, aber noch nicht abgerechnet worden sind, bis zur Entscheidung durch die Landesregierung ebenfalls beschlossen.

               


Antrag der Fraktion Wählergemeinschaft Hecklingen:

Mit ihrem Antrag vom 18.03.2019 schlägt die WGH-Fraktion der Stadt Hecklingen dem Stadtrat vor, der Stadtrat möge die zeitweilige Aussetzung der Durchführung neuer grundhafter Straßenausbaumaßnahmen und deren Abrechnung nach der z.Z. gültigen Straßenausbaubeitragssatzung für das Jahr 2019 beschließen.

Ausgenommen sind Maßnahmen, die zurzeit stattfinden.

Außerdem wird die Aussetzung der Beitragserhebung für die Straßenausbaumaßnahmen, die bereits erfolgten, aber noch nicht abgerechnet worden sind, bis zur Entscheidung durch die Landesregierung ebenfalls beschlossen.

 

Begründung:

 

Aufgrund der aktuellen Lage steht dieses durch die Volksinitiativen initiierte Thema – die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – in mehreren Landesparlamenten demnächst zur Entscheidung an. So auch in Sachsen-Anhalt.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2019 verabschiedet wird.

Die Erhebung erfolgt ausschließlich an Grundstückseigentümer unabhängig von der Fremd- oder Eigennutzung. Diese Straßenausbaubeiträge sind nicht fix kalkulierbar und nicht Nebenkosten umlegbar. Im Rahmen der wiederkehrenden Abrechnungen werden die Bürger seit Jahrzehnten permanent belastet. Festzustellen ist, dass trotzdem seit nunmehr über 20 Jahren nicht alle Straßen grundhaft ausgebaut worden sind, obwohl die Erläuterung zur Beitragserhebung zur Einführung der Straßenausbaubeiträge und ihre Vorteile durch die damaligen Politiker hoch angepriesen worden sind.

Selbst die Kommunen stoßen an ihre Grenzen.

Die permanenten Rechtsstreitigkeiten und meist resultierende Vergleiche erhöhen den Kostenanteil der Stadt und führen zu Mindereinnahmen im Haushalt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aktuell wird im Landtag auf der Basis verschiedener Anträge über das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 6 und § 6a KAG LSA) beraten; dabei gehen die Überlegungen von einer Abschaffung der Beiträge bis hin zu einer „Modernisierung des Systems“. Parallel zu diesen parlamentarisch geführten Diskussionen hat die Volksinitiative FAIRE STRASSE den Landtag aufgefordert, die Landesregierung mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu beauftragen. Fast alle Parteien haben sich mittlerweile in Sachsen-Anhalt für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.

 

Der Beschluss einer Resolution hat deklaratorische Wirkung; dem Antrag der WGH-Fraktion zuzustimmen, hätte insoweit eher symbolischen Charakter und würde keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Derzeit werden vielerorts durch Fraktionen Resolutionstexte zur Abstimmung gestellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund einer Ratsentscheidung eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angestrebt wird, zumindest vorläufig von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgesehen werden soll, so ist in diesem Zusammenhang auf den allgemeinen Grundsatz hinzuweisen, dass  Gesetze bis zu ihrem Außerkrafttreten anzuwenden sind. Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) sind die Gemeinden zur Erhebung kommunaler Abgaben in Form von Beiträgen zur Deckung des Ihnen entstandenen Aufwandes verpflichtet. Im Hinblick auf ein vorläufiges Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass das Zurückstellen der Beitragserhebung zu einem Eingriff in die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist führet. Kommt es aufgrund der Zurückstellung der Beitragserhebung zu einer Festsetzungsverjährung, indiziert dies Regressansprüche gegen die verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger. Unbeachtet dessen liegt die politisch-inhaltliche Bewertung des beigefügten Antrages der WGH-Fraktion selbstverständlich bei den Gemeindevertretern.

Die Zielrichtung des Antrages der WGH-Fraktion geht in eine andere Richtung; mit Annahme dieses Antrages würde kein „Verzicht“ auf Beitragserhebung verbunden sein, sondern vielmehr eine temporäre Aussetzung von Straßenausbaumaßnahmen in dem Jahr 2019 stattfinden und damit verbunden die Verfristung der Beitragserhebung für das Jahr 2015.

 

Grundsätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt Hecklingen nach den Bestimmungen der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen und des KAG LSA berechtigt ist wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen zu erheben, die durch das Vorhalten von Verkehrsanlagen entstehen. Die Stadt Hecklingen wählt bei der Vergabe und Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen unter Beteiligung der Anlieger in der Regel eine möglichst effiziente Ausbauvariante.

Durch die Abschaffung der Beiträge nach § 6 KAG würden im Interesse  der Anlieger ggf. liegende Anreize für kostensparende Ausbaulösungen entfallen, da der Eindruck entsteht, die Allgemeinheit würde die Kosten (auch für teure Ausbaulösungen) ohnehin zahlen. Allerdings würden für die Gemeinde projektbezogen Einnahmen für straßenbauliche Maßnahmen entfallen. Sollte der Landesgesetzgeber mit einer etwaigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen keine zusätzlichen Einnahmen für Kommunen bereitstellen (und/oder solche Deckungsmittel durch Einsparungen bei allgemeinen Gemeindefinanzierungsmitteln kompensieren), hätte dies Auswirkungen auf die jeweilige kommunale Finanzsituation. Diese Auswirkungen können derzeit nicht seriös beziffert werden.

 

Über eine Entscheidung auf Landesebene wird zugegebener Zeit informiert.

 

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 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

 

 


Antrag der WGH-Fraktion