Betreff
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen OT Cochstedt (nur Flughafen)
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der kaufmännischen Geschäftsbesorgung und technischen Überwachung
Vorlage
372/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, die Zweckvereinbarung Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen (nur Flughafen) mit dem WAZV „Bode-Wipper“ entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage und ermächtigt den Bürgermeister Herrn Mahrholdt zur Unterzeichnung. Die benötigten finanziellen Mittel sind Höhe von 6.800 € in die Haushaltsplanungen der Jahre 2023 bis 2025 aufzunehmen.

                 


Die Stadt Hecklingen ist als Aufgabenträger für die Schmutzwasserbeseitigung im Bereich des Flughafens im Ortsteil Cochstedt zuständig.  

 

Zur Erfüllung dieser Aufgabe beauftragte die Stadt Hecklingen den WAZV „Bode-Wipper“ mit der kaufmännischen Geschäftsbesorgung und der technischen Überwachung. Die hierfür als Grundlage dienende Zweckvereinbarung läuft zum 31.12.2022 aus.

 

Da die Stadt Hecklinge personell und technisch nicht in der Lage ist diese Aufgabe selbst zu erfüllen und um eine nahtlose Fortführung der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, ist der Abschluss einer neuer Zweckvereinbarung zum 01.01.2023, unter Berücksichtigung der angepassten Kosten  (Umsatzsteuer), entsprechend der vorliegenden Aufschlüsselung im Rahmen des § 9 der Zweckvereinbarung, erforderlich.

 

Ziel der Zweckvereinbarung ist, langfristig eine technisch und organisatorisch sichere und wirtschaftlich tragfähige Schmutzwasserbeseitigung im Rahmen des vorhandenen Anlagenbestandes zu gewährleisten.          

 

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung im Sinne des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt, wodurch entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen zum Abschluss der Vereinbarung eine Entscheidung des Stadtrates notwendig ist.

 

Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist der Beschlussvorlage angefügt. Die Lagekarte bildet dabei eine separate Anlage.

 

Zur Erledigung des Geschäftsbetriebes werden die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, zugehörige Grundstücke, Geräte, Arbeitsmittel, sonstiges Zubehör und Dokumente in den Besitz des WAZV übernommen, verbleiben aber im Eigentum der Stadt Hecklingen. Somit bleibt die Stadt Hecklingen auch weiterhin Betreiber der Einrichtung und trifft Entscheidungen in öffentlichen Angelegenheiten der Schmutzwasserbeseitigung im Vertragsgebiet selbst.

 

Der WAZV handelt bei der Erfüllung der Aufgaben im Namen und für Rechnung der Stadt Hecklingen.

 

Hierfür erhält der WAZV von der Stadt Hecklingen nachfolgende Pauschalbeträge, welche in zwei Teilbeträge, am 01.01. und 01.07. eines Jahres fällig werden.

 

Im Rahmen der neu zu schließenden Vereinbarung werden vom WAZV veranschlagt:

 

-       1.115,38 € für die kaufmännische Geschäftsbesorgung

-       4.547,32 € für die technische Überwachung zzgl. der am Tag der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2023 -2025

Produkt

53811000-543100

Sachkonto

543100

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

10.850 €

Gesamt

  6.800 €

 

 


1 – Entwurf Zweckvereinbarung