Betreff
3. Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt
Vorlage
373/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt: 

 

1.       den 3-jährigen Kalkulationszeitraum für die Schmutzwassergebühr Flughafen OT Cochstedt 2022 – 2025

2.       die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation 2023 - 2025

 

               


Mit Beschluss-Nr. 130/20 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner Sitzung am 02.09.2020 die 2. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafen Cochstedt beschlossen. Die 2. Änderungssatzung wurde am 30.09.2020 bei der Kommunalaufsicht angezeigt. Die Überprüfung ergab keine Hinweise oder Bemerkungen.

 

Eine festgestellte Kostenüberdeckung nach Ablauf der Kalkulationsperiode wäre gemäß § 5 Abs. 2b) KAG LSA innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.

 

Der WAZV „Bode-Wipper“ hat die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung – Einzugsgebiet Flughafen – OT Cochstedt bezogen auf den Kalkulationszeitraum 2023 – 2025, unter Berücksichtigung der Nachkalkulation für den Zeitraum 2020 – 2022 erarbeitet. Eine Kostenüberdeckung wurde dabei nicht festgestellt.

 

Im Ergebnis der vorgenannten Gebührenkalkulation wurde eine mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 10,99 Euro/m³ ermittelt.

 

Hierfür wäre es notwendig, ausgerichtet an den mittlerweile vorliegenden technischen Möglichkeiten, die Grundgebühr entsprechend nachstehender Tabelle festzulegen.

 

Wasserzähler mit

Grundgebühr neu in Euro je Monat

Grundgebühr alt in Euro je Monat

Anzahl der Zähler

Nenndurch-       fluss Qn

Dauerdurch-      fluss Q3

bis 2,5 m³/h

bis 4 m³/h

9,00

7,00

40

6 m³/h

10 m³/h

22,50

15,00

0

10 m³/h

16 m³/h

36,00

45,00

2

15 m³/h

25 m³/h

56,25

-

0

40 m³/h

40-63 m³/h

141,75

-

0

60 m³/h

60-100 m³/h

225,00

-

0

 

Weitere Erläuterungen werden mündlich gegeben.

 

Dem Beschluss sind als Anlage die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt und die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 beigefügt.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Gebührenkalkulation der Schmutzwasserentsorgung der Stadt Hecklingen

                  Gebiet Flughafen Cochstedt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 –

                  31.12.2025       

Anlage 2 – 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt