Betreff
Ausbuchung von uneinbringbaren Altforderungen aus den Jahren 1996 bis 2017
Vorlage
374/22
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ausbuchung der uneinbringbaren Altforderungen in Höhe von 63.443,37 € aus den Jahren 1996 bis 2017.
Die uneinbringbaren Forderungen, welche im Jahresabschluss 2018 in Höhe
von 63.443,37 € beziffert sind, bestehen seit den Jahren 1996 bis 2017 und
werden jedes Jahr in der Bilanz fortgeschrieben.
Diese Forderungen können nicht eingebracht werden, da Mieter bereits
verstorben sind - hier auch von den Nachkommen das Erbe ausgeschlagen wurde -,
unauffindbar verzogen sind oder Sozialleistungen beziehen, welche nicht
pfändbar sind.
keine