Betreff
Ausbuchung von uneinbringbaren Altforderungen aus den Jahren 1996 bis 2017
Vorlage
374/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ausbuchung der uneinbringbaren Altforderungen in Höhe von 63.443,37 € aus den Jahren 1996 bis 2017.

               


Die uneinbringbaren Forderungen, welche im Jahresabschluss 2018 in Höhe von 63.443,37 € beziffert sind, bestehen seit den Jahren 1996 bis 2017 und werden jedes Jahr in der Bilanz fortgeschrieben.

 

Diese Forderungen können nicht eingebracht werden, da Mieter bereits verstorben sind - hier auch von den Nachkommen das Erbe ausgeschlagen wurde -, unauffindbar verzogen sind oder Sozialleistungen beziehen, welche nicht pfändbar sind.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


keine