Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Mit Beschluss Nr. 065/15-SR- vom 17.03.2015 wurde die Hauptsatzung der
Stadt Hecklingen beschlossen.
Die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss auf Grund der Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) überarbeitet werden.
Die Erstellung des Satzungsentwurfs basiert auf der Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt.
Gemäß § 10 Abs. 1 KVG LSA muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Pflichtsatzung der Gemeinde.
Die Zuständigkeit bzgl. der Beschlussfassung obliegt der Vertretung (Stadtrat) gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA.
Der Erlass der Hauptsatzung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA.
- Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vom 15.Juli 2022
- Hauptsatzung vom 17.03.2015
- Hauptsatzung_Stand: 30.08.2023
- Synopse Hauptsatzung_09.2023