Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen in der als Anlage beigefügten Fassung.

           


Mit Beschluss Nr. 065/15-SR- vom 17.03.2015 wurde die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen beschlossen.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss auf Grund der Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) überarbeitet werden.

 

Die Erstellung des Satzungsentwurfs basiert auf der Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 KVG LSA muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Pflichtsatzung der Gemeinde.

Die Zuständigkeit bzgl. der Beschlussfassung obliegt der Vertretung (Stadtrat) gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA.

 

Der Erlass der Hauptsatzung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


  1. Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vom 15.Juli 2022
  2. Hauptsatzung vom 17.03.2015
  3. Hauptsatzung_Stand: 30.08.2023
  4. Synopse Hauptsatzung_09.2023