Betreff
Durchführung der Einwohnerfragestunde Ortschaftsrat Groß Börnecke
Vorlage
379/22
Art
Beschlussvorlage

Der Ortschaftsrat Groß Börnecke beschließt nach den vorgenannten Verfahren seine Einwohnerfragestunde durchzuführen.


Gemäß § 84 Abs.5 KVG LSA führt der Ortschaftsrat nach folgenden Verfahren seine Einwohnerfragestunde durch:

 

  1. Der Ortsbürgermeister /-in legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde und - in der Sitzung - den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Ortschaft ein, der in der Ortschaft wohnt, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.

 

  1. Jeder Einwohner der Stadt, der in der Ortschaft wohnt, ist berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Bestehen Zweifel, dass der Fragesteller Einwohner der Ortschaft ist, so hat sich dieser gegenüber einem Beauftragten der Stadt auszuweisen. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Fragestellers erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchst. c der Datenschutz-Grundverordnung und nur zum Zwecke der schriftlichen Beantwortung der Anfrage, sofern diese nicht sofort und vollständig mündlich beantwortet werden kann. Nach Beantwortung werden die Daten gelöscht bzw. anonymisiert. In die Niederschrift werden nur anonymisierte Daten übernommen.

 

  1. Angelegenheiten des öffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung gehören in den Gegenstand der Einwohnerfragestunde.

 

  1. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister / -in, den Bürgermeister oder einen vom Bürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Bürgermeister, die innerhalb von einem Monat zu erteilen ist.               

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Ortschaftsrates ist das Verfahren der Durchführung von Fragestunden in der Hauptsatzung der Stadt zu regeln.         

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Keine