Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Freigabe finanzieller Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2019 in der Höhe von 4.500 Euro, für Projekte der sozialen Kinder-und Jugendarbeit.
Die Stadt Hecklingen befindet sich gemäß § 104 KVG LSA in der vorläufigen Haushaltsführung. Projekte
in der sozialen Kinder-und Jugendarbeit sind freiwillige Leistungen, die die
Stadt Hecklingen nicht erbringen darf.
Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung versucht, die Projekte der sozialen Kinder-und Jugendarbeit über Fördermittel und Spenden zu finanzieren. Für den Fall, dass diese Projekte nicht vollumfänglich über Fördermittel bzw. Spenden finanziert werden können schlägt die Verwaltung vor, finanzielle Mittel in Höhe von 4.500 Euro im Haushalt einzustellen, damit die geplanten Projekte auch umgesetzt werden können.
Kostenaufstellung sowie Beschreibungen der Projekte der sozialen Kinder-und Jugendarbeit für das Jahr 2019