Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.775.421,00 EUR.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2023 vom 17.11.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzulegen.
Der Bürgermeister darf die Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB in der Sache mandatieren.
Mit Bescheid vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – erging der
Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023
in Höhe von 2.775.421,00 EUR.
Da der Beschluss über die Haushaltssatzung des Landkreises für das Haushaltsjahr
2023 noch aussteht, erfolgte die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2023
nach § 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Gemäß § 19 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 28.03.2017 in der
derzeit gültigen Fassung wird die Kreisumlage gemäß § 99 Absatz 3 Satz 2 KVG
LSA in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der einzelnen Umlagegrundlagen
(Umlagesätze) bemessen.
Laut § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 beträgt der Umlagesatz der
Kreisumlage 43,50 von Hundert. Dieser Vomhundertsatz fand auch bei der
vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage 2023 Anwendung.
Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide – Hier: vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltjahr 2023 AZ:20322013/2023 – eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt
Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb
der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.
Die Frist für die Klageeinreichung endet am 21.12.2022.
Die Verwaltung empfiehlt, auch für diese Klage die Rechtsanwaltskanzlei
Dombert Rechtsanwälte Part mbB zu mandatieren. Die Kanzlei ist im Bilde über
die Rechtsgrundlagen des Sachverhalts und ist mit den bisherigen Klagen gegen
die Kreisumlage betraut.
vorläufiger Umlagebescheid