Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 - vorläufige Festsetzung
Vorlage
386/22
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.775.421,00 EUR.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2023 vom 17.11.2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzulegen.

 

Der Bürgermeister darf die Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB in der Sache mandatieren.           

 

 


Mit Bescheid vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – erging der Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.775.421,00 EUR.

 

Da der Beschluss über die Haushaltssatzung des Landkreises für das Haushaltsjahr 2023 noch aussteht, erfolgte die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2023 nach § 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Gemäß § 19 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 28.03.2017 in der derzeit gültigen Fassung wird die Kreisumlage gemäß § 99 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der einzelnen Umlagegrundlagen (Umlagesätze) bemessen.

Laut § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 beträgt der Umlagesatz der Kreisumlage 43,50 von Hundert. Dieser Vomhundertsatz fand auch bei der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage 2023 Anwendung.

 

Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide – Hier: vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltjahr 2023 AZ:20322013/2023 – eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

 

Die Frist für die Klageeinreichung endet am 21.12.2022.

 

Die Verwaltung empfiehlt, auch für diese Klage die Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB zu mandatieren. Die Kanzlei ist im Bilde über die Rechtsgrundlagen des Sachverhalts und ist mit den bisherigen Klagen gegen die Kreisumlage betraut.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2023

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.775.421,00 EUR

 

 


vorläufiger Umlagebescheid