Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. den 3-jährigen Kalkulationszeitraum für die Schmutzwassergebühr Flughafen OT Cochstedt 2023 – 2025
2. die 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation 2023 – 2025 vom 30.12.2022
Mit Beschluss-Nr. 373/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner
Sitzung am 14.12.2022 die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafen
Cochstedt beschlossen. Die 3. Änderungssatzung wurde bisher nicht bei der
Kommunalaufsicht angezeigt.
Eine festgestellte Kostenüberdeckung nach Ablauf der Kalkulationsperiode
wäre gemäß § 5 Abs. 2b) KAG LSA innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen.
Der WAZV „Bode-Wipper“ hat die Gebührenkalkulation für die
Schmutzwasserbeseitigung – Einzugsgebiet Flughafen – OT Cochstedt bezogen auf
den Kalkulationszeitraum 2023 – 2025, unter Berücksichtigung der
Nachkalkulation für den Zeitraum 2020 – 2022 erarbeitet. Eine Kostenüberdeckung
wurde dabei nicht festgestellt.
Im Ergebnis der vorgenannten Gebührenkalkulation wurde ursprünglich eine
mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 10,99 Euro/m³ unter Anpassung der
Grundgebühren ermittelt und beschlossen.
Nach dem Beschluss
der 3. Änderungssatzung ergab sich jedoch ein geänderter Rechtsstand. Nach
diesem ist die Stadt Hecklingen bis zum 31.12.2024 entgegen der bisherigen
Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf die
Gebührenhöhe aus und macht den Beschluss der 4. Änderungssatzung notwendig.
Unter
Berücksichtigung der geänderten Rechtslage ergab sich bei neuerlicher
Kalkulation durch den WAZV „Bode-Wipper“ unter Beibehaltung der
zwischenzeitlich durch 3. Änderungssatzung festgesetzten Grundgebühren eine mengenabhängige
Schmutzwassergebühr von 8,74 Euro/m³.
Dem Beschluss sind als Anlage die 4. Änderungssatzung zur Erhebung von
Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im
Gebiet des Flughafens OT Cochstedt und die aktuelle Gebührenkalkulation für den
Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 vom 30.12.2022 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Gebührenkalkulation der Schmutzwasserentsorgung der Stadt Hecklingen
Gebiet Flughafen Cochstedt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 –
31.12.2025 vom 30.12.2022
Anlage 2 – 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt