Betreff
4. Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt
Vorlage
389/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt: 

 

1.       den 3-jährigen Kalkulationszeitraum für die Schmutzwassergebühr Flughafen OT Cochstedt 2023 – 2025

2.       die 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation 2023 – 2025 vom 30.12.2022

 

               


Mit Beschluss-Nr. 373/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner Sitzung am 14.12.2022 die 3. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafen Cochstedt beschlossen. Die 3. Änderungssatzung wurde bisher nicht bei der Kommunalaufsicht angezeigt.

 

Eine festgestellte Kostenüberdeckung nach Ablauf der Kalkulationsperiode wäre gemäß § 5 Abs. 2b) KAG LSA innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.

 

Der WAZV „Bode-Wipper“ hat die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung – Einzugsgebiet Flughafen – OT Cochstedt bezogen auf den Kalkulationszeitraum 2023 – 2025, unter Berücksichtigung der Nachkalkulation für den Zeitraum 2020 – 2022 erarbeitet. Eine Kostenüberdeckung wurde dabei nicht festgestellt.

 

Im Ergebnis der vorgenannten Gebührenkalkulation wurde ursprünglich eine mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 10,99 Euro/m³ unter Anpassung der Grundgebühren ermittelt und beschlossen.

 

Nach dem Beschluss der 3. Änderungssatzung ergab sich jedoch ein geänderter Rechtsstand. Nach diesem ist die Stadt Hecklingen bis zum 31.12.2024 entgegen der bisherigen Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Gebührenhöhe aus und macht den Beschluss der 4. Änderungssatzung notwendig.

 

Unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage ergab sich bei neuerlicher Kalkulation durch den WAZV „Bode-Wipper“ unter Beibehaltung der zwischenzeitlich durch 3. Änderungssatzung festgesetzten Grundgebühren eine mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 8,74 Euro/m³.

 

Dem Beschluss sind als Anlage die 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt und die aktuelle Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 vom 30.12.2022 beigefügt.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Gebührenkalkulation der Schmutzwasserentsorgung der Stadt Hecklingen

                  Gebiet Flughafen Cochstedt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 –

                  31.12.2025 vom 30.12.2022      

Anlage 2 – 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens Ortsteil Cochstedt