hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- die Annahme des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“, Stadt Hecklingen OT Groß Börnecke in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung nebst Umweltprüfung,
- die Annahme des Vorentwurfs zum Vorhaben- und Erschließungsplan,
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs, der Begründung einschließlich der Umweltprüfung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Parallel sind die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) hat bei der
Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“
auf den Flächen einer ehemaligen Kiesgrube in der Gemarkung Groß Börnecke
beantragt (vgl. Beschlussvorlage 393/23).
Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst.
Durch die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) wurden zum
Verfahren mittlerweile ein Vorentwurf der Planzeichnung, die zugehörige
Begründung nebst Umweltprüfung und der Vorentwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplan abgegeben und diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.
1 – Planzeichnung
2 – Begründung nebst Umweltbericht
3 – Vorhaben- und Erschließungsplan