Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube"
hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
Vorlage
395/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. die Annahme des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“, Stadt Hecklingen OT Groß Börnecke in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung nebst Umweltprüfung,
  2. die Annahme des Vorentwurfs zum Vorhaben- und Erschließungsplan,
  3. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs, der Begründung einschließlich der Umweltprüfung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Parallel sind die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke - Kiesgrube“ auf den Flächen einer ehemaligen Kiesgrube in der Gemarkung Groß Börnecke beantragt (vgl. Beschlussvorlage 393/23).

Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst.

Durch die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) wurden zum Verfahren mittlerweile ein Vorentwurf der Planzeichnung, die zugehörige Begründung nebst Umweltprüfung und der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan abgegeben und diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Planzeichnung

2 – Begründung nebst Umweltbericht

3 – Vorhaben- und Erschließungsplan