Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 4. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
Vorlage
396/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung der 4. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet SO PV gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich überdeckt die Flurstücke 170 (tlw.), 171, 174 und 175 der Flur 18 der Gemarkung Hecklingen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden und Osten durch Ackerland, im Süden und Westen durch gewerbliche Flächen sowie Ackerflächen begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 9 ha.

Die Bürgersolarpark Gänsefurth GmbH & Co. KG hat im Sinne des § 12 (1) BauGB sämtliche Kosten des Planvorhabens zur 4. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen, lediglich unter Ausnahme der verwaltungsinternen Sach- und Personalkosten zu tragen.

               


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Bürgersolarpark Gänsefurth GmbH & Co. KG hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Hecklingen beantragt. Der Antrag ist Anlage zur Beschlussvorlage.

Der Geltungsbereich (Anlage 2 der Beschlussvorlage) des Plangebietes erstreckt sich auf den Flurstücken 170(tlw.), 171, 174 und 175 der Flur 18 der Gemarkung Hecklingen.

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, wäre für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freifläche Gänsefurth“.

Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freifläche Gänsefurth“ in den Teilflächennutzungsplan wäre die 4. Teiländerung erforderlich.

Dem Vorhaben entgegenstehende Belange sind derzeit nicht bekannt und würden gegebenenfalls im Laufe des Bauleitplanverfahrens mittels der durchzuführenden Beteiligungen ergründet.

Die Bürgersolarpark Gänsefurth GmbH & Co. KG hat zur Finanzierung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bereits mit dem Antrag eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben, welche lediglich die verwaltungsinternen Personal- und Sachkosten ausschließt (Anlage 4).

Es wurde seitens der Verwaltung angefragt, ob eine solche Erklärung auch für das Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben wird.

Insofern diese bis zur Sitzung vorliegt, wird die Verwaltung hierüber informieren.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Antrag auf Aufstellung

2 – Übersichtskarte

3 – Kostenübernahmeerklärung VbBPl