Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Gänsefurth" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB
Vorlage
397/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freifläche Gänsefurth“ gem. § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Hecklingen zu beginnen (Aufstellungsbeschluss).

Der Geltungsbereich betrifft die Gemarkung Hecklingen, Flur 18, Flurstücke 170 (tlw.), 171, 174 und 175. 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden und Osten durch Ackerland, im Süden und im Westen durch Gewerbe- sowie Ackerflächen begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 9 ha.

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens hat di Bürgersolarpark eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben, die lediglich die verwaltungsinternen Sach- und Personalaufwendungen ausschließt.

               


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Für einen Standort in der Gemarkung Hecklingen der Stadt Hecklingen hat die Bürgersolarpark Groß Börnecke GmbH & Co. KG die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt (vgl. Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf den Flurstücken 170 (tlw.), 171, 174 und 175 der Flur 18 der Gemarkung Hecklingen entsprechend der Anlagen 2 und 4  zur Beschlussvorlage.

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Vorrausetzungen für die Umnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Fläche für die Produktion von Solarenergie geschaffen. Die Nutzung für eine Freiflächen - Photovoltaikanlage schafft auf Grund der im EEG festgeschriebenen Vergütungssätze die wirtschaftliche Basis für die sinnvolle Umnutzung der Fläche.

Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage beeinträchtigt aufgrund ihrer Lage außerhalb des Siedlungsgefüges nicht die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hecklingen und des Hecklingen. Das Areal bietet keine günstigen Standortbedingungen für eine andere bauliche oder sonstige städtebauliche Nutzung.

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens hat di Bürgersolarpark eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben, die lediglich die verwaltungsinternen Sach- und Personalaufwendungen ausschließt (Anlage 3zur Beschlussvorlage).

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Antrag zur Aufstellung

2 – Übersichtskarte

3 – Kostenübernahmeerklärung VbBPl

4 – Geltungsbereich