Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Durchführung der Maßnahme „Ersatzbeschaffung von digitalen Handsprechfunkgeräten einschließlich Zubehör (27 Stück)“ in der vorläufigen Haushaltsführung, entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2019 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 20.000 EUR.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2019 (Finanzplanung) verbindlich einzu-stellen:
Haushaltsjahr 2019 (Planjahr) - Gesamtauszahlungen 20.000 EUR
Haushaltsjahr 2019 (Planjahr) - Gesamteinzahlungen 10.800 EUR
(Fördermittel)
Diff. 9.200 EUR
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ca. 9.200 EUR werden aus der In-vestitionspauschale 2019 erbracht. Insofern stehen diese Mittel aus der Investitions-
pauschale für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Im
Jahr 2007 haben sich der Bund und 16 Bundesländer zur Errichtung eines
bundesweit einheitlichen digitalen Sprach- und Datenfunknetzes für die Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben entschlossen.
Dazu
wurde eine Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gegründet.
Mit
Erlass vom 13. 12. 2005 erteilte das Ministerium des Innern des Landes
Sachsen-Anhalt den Auftrag zum Aufbau und Betrieb eines digitalen
BOS-Funknetzes in Sachsen-Anhalt.
Die
Einführung in Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2009. Mit dem Digitalfunk wurde
das veraltete Funksystem (Analogfunk) abgelöst.
Im
Rahmen des einmaligen Sonderprogramms zur Einführung der digitalen Alarmierung
und des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen BOS wurden den Städten,
Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen des Landes u. a. Handsprechfunkgeräte des Typs Sepura SRH 3900
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Stadt Hecklingen erhielt im Jahr
2010 30 Geräte einschließlich Zubehör.
Mit
Runderlass vom 27. 06. 2018, Az: 24.42-02650-2018-01, informierte das
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) die Landkreise
und kreisfreien Städte darüber, dass die aktuell vom Land beschafften und den
Trägern des Brandschutzes zur Verfügung gestellten Handsprechfunkgeräte des
Typs Sepura SRH 3900 bis zum 31. 12. 2020 ersetzt werden müssen, da diese für
die neue Softwareversion nicht geeignet seien.
In
einem weiteren Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt vom 16. 11. 2018 an die Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits-
und Verbandsgemeinden des Landes Sachsen-Anhalt unterrichtete das
Ministerium, dass Sepura die Endgeräte
SRH 3900 nicht mehr produziert und dass der Hersteller keine weiteres
Softwareupdate für diese Baureihe entwickelt.
Es
besteht also keine Möglichkeit, neu Softwareversionen auf die SRH 3900
aufzuspielen.
Da
die Ausnahmegenehmigung des Endgerätezertifikats für das Endgerät des Typs
Sepura SRH 3900 auf Antrag des Landes nur bis zum 31. 12. 2020 verlängert
werden konnte, müssen diese bis dahin ersetzt werden.
Weiter
teilte das Ministerium mit, dass diese Festlegung für das Land Sachsen-Anhalt
bindet sei und nicht eigenmächtig erweitert werden kann. Die Folge ist, dass ab
dem 01. 01. 2021 die Endgeräte des Typs SRH 3900 nicht mehr verwendbar sind.
Mit
gleichem Erlass teilte das Ministerium mit,
dass das Land mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm
„Brandschutz“ die Ersatzbeschaffung mit
einen Festbetrag von 400 Euro pro Gerät einschließlich Zubehör und Software
fördert.
Dieser
Festbetrag wird für alle bisher zertifizierten Handsprechfunkgeräte gewährt,
wie z. B. der Hersteller Sepura oder Motorola.
Die
Sonderförderung ist für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vorgesehen.
Durch
die Stadt Hecklingen ein Antrag auf Gewährung
einer Sonderförderung Digitalfunk für
das Jahr 2019 für 27 Handsprechfunkgeräte
gestellt.
Entsprechend
der Rundverfügung besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im
Haushaltsplanentwurf 2019 wurden für die
Ersatzbeschaffung von 27 Hand-sprechfunkgeräten finanzielle Mittel in Höhe von
20.000 Euro eingestellt.
Dem
gegenüber stehen bei Förderung von 27
Geräten in 2019 Einnahmen in Höhe von
10.800 Euro. Für die Stadt Hecklingen würde
somit ein Eigenanteil von rd. 9000 Euro verbleiben.
Die
Stadt Hecklingen befindet sich auch im Haushaltsjahr 2019 in der vorläufigen
Haushaltsführung. Entsprechend § 104 Abs. 1 Ziffer 1 der Kommunalverfassung des
Landes Sachsen-Anhalt darf die Kommune Aufwendungen entstehen lassen und
Auszahlung leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die
für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.
Die
rechtliche Verpflichtung zur Leistung ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Ziffer 1 des
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Danach haben
die Gemeinden im Rahmen der Aufgabenzuweisung des eigenen Wirkungskreises
insbesondere eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten.
Da eine flächendeckende Kommunikation unter Nutzung des Digitalfunks stattfindet und die vorhandene Technik aus vorstehenden Gründen nur noch bis zum 31. 12. 2012 genutzt werden kann, ist die Ersatzbeschaffung zwingend notwendig.
Keine finanziellen Auswirkungen
X Finanzielle Auswirkungen
Auszahlungen
Haushaltsjahr |
2019 |
Produkt |
1.2.6.1.1.000 |
Sachkonto |
82200 |
Maßnahme |
Brandschutz |
Planansatz/Entwurf |
20.000 EUR |
Gesamt |
20.000 EUR |
Einzahlungen
Haushaltsjahr |
2019 |
Produkt |
1.2.6.1.1.000 |
Sachkonto |
231100 |
Maßnahme |
Brandschutz |
Planansatz/Entwurf |
10.800 EUR |
Gesamt |
10.800 EUR |
Die Eigenmittel in Höhe von ca. 9200 EUR werden aus der Investpauschale 2019
er-bracht.
keine