Betreff
Bereitstellung finanzieller Mittel für die Durchführung der Maßnahme "Ersatzbeschaffung von digitalen Handsprechfunkgeräten einschließlich Zubehör (27 Stück) in der vorläufigen Haushaltführung für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
646/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Durchführung der Maßnahme „Ersatzbeschaffung von digitalen Handsprechfunkgeräten einschließlich Zubehör (27 Stück)“ in der vorläufigen Haushaltsführung, entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2019 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 20.000 EUR.

Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2019 (Finanzplanung) verbindlich einzu-stellen:

 

Haushaltsjahr 2019 (Planjahr)    - Gesamtauszahlungen                20.000 EUR

Haushaltsjahr 2019 (Planjahr)    - Gesamteinzahlungen 10.800 EUR

                                                                                 (Fördermittel)

                                                                                                                             Diff.         9.200 EUR

 

Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ca. 9.200 EUR werden aus der In-vestitionspauschale 2019 erbracht. Insofern stehen diese Mittel aus der Investitions-

pauschale für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

 


Im Jahr 2007 haben sich der Bund und 16 Bundesländer zur Errichtung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprach- und Datenfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben entschlossen.

Dazu wurde eine Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gegründet.

Mit Erlass vom 13. 12. 2005 erteilte das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt den Auftrag zum Aufbau und Betrieb eines digitalen BOS-Funknetzes in Sachsen-Anhalt.

Die Einführung in Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2009. Mit dem Digitalfunk wurde das veraltete Funksystem (Analogfunk) abgelöst.

Im Rahmen des einmaligen Sonderprogramms zur Einführung der digitalen Alarmierung und des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen BOS wurden den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen des Landes u. a.  Handsprechfunkgeräte des Typs Sepura SRH 3900 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Stadt Hecklingen erhielt im Jahr 2010  30 Geräte einschließlich Zubehör.

Mit Runderlass vom 27. 06. 2018, Az: 24.42-02650-2018-01, informierte das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) die Landkreise und kreisfreien Städte darüber, dass die aktuell vom Land beschafften und den Trägern des Brandschutzes zur Verfügung gestellten Handsprechfunkgeräte des Typs Sepura SRH 3900 bis zum 31. 12. 2020 ersetzt werden müssen, da diese für die neue Softwareversion nicht geeignet seien.  

In einem weiteren Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. 11. 2018 an die Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden des Landes Sachsen-Anhalt unterrichtete das Ministerium,  dass Sepura die Endgeräte SRH 3900 nicht mehr produziert und dass der Hersteller keine weiteres Softwareupdate für diese Baureihe entwickelt.

Es besteht also keine Möglichkeit, neu Softwareversionen auf die SRH 3900 aufzuspielen.

Da die Ausnahmegenehmigung des Endgerätezertifikats für das Endgerät des Typs Sepura SRH 3900 auf Antrag des Landes nur bis zum 31. 12. 2020 verlängert werden konnte, müssen diese bis dahin ersetzt werden.

Weiter teilte das Ministerium mit, dass diese Festlegung für das Land Sachsen-Anhalt bindet sei und nicht eigenmächtig erweitert werden kann. Die Folge ist, dass ab dem 01. 01. 2021 die Endgeräte des Typs SRH 3900 nicht mehr verwendbar sind.

Mit gleichem Erlass teilte das Ministerium mit,  dass das Land mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm „Brandschutz“  die Ersatzbeschaffung mit einen Festbetrag von 400 Euro pro Gerät einschließlich Zubehör und Software fördert.

Dieser Festbetrag wird für alle bisher zertifizierten Handsprechfunkgeräte gewährt, wie z. B. der Hersteller Sepura oder Motorola.

Die Sonderförderung ist für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vorgesehen.

Durch die Stadt Hecklingen eckHeckwurde auf der Grundlage der Rundverfügung vom 18. 02. 2019 des Landesverwaltungsamtes am 25. 03. 2019  ein Antrag auf Gewährung einer Sonderförderung Digitalfunk  für das Jahr 2019 für 27 Handsprechfunkgeräte  gestellt.                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                      

Entsprechend der Rundverfügung besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Im Haushaltsplanentwurf 2019  wurden für die Ersatzbeschaffung von 27 Hand-sprechfunkgeräten finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro eingestellt.  

Dem gegenüber stehen bei Förderung von  27 Geräten in 2019 Einnahmen in Höhe  von 10.800 Euro.  Für die Stadt Hecklingen würde somit ein Eigenanteil von rd. 9000 Euro verbleiben.  

 

Die Stadt Hecklingen befindet sich auch im Haushaltsjahr 2019 in der vorläufigen Haushaltsführung. Entsprechend § 104 Abs. 1 Ziffer 1 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt darf die Kommune Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlung leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.

Die rechtliche Verpflichtung zur Leistung ergibt sich aus § 2 Abs. 2 Ziffer 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Danach haben die Gemeinden im Rahmen der Aufgabenzuweisung des eigenen Wirkungskreises insbesondere eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und auszurüsten. 

Da eine flächendeckende Kommunikation unter Nutzung des Digitalfunks stattfindet und die vorhandene Technik aus vorstehenden Gründen nur noch bis zum 31. 12. 2012  genutzt werden kann,  ist die Ersatzbeschaffung zwingend notwendig.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

X  Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen         

Haushaltsjahr

2019

Produkt

1.2.6.1.1.000

Sachkonto

82200

Maßnahme

Brandschutz

Planansatz/Entwurf

20.000 EUR

Gesamt

20.000 EUR

 

Einzahlungen          

Haushaltsjahr

2019

Produkt

1.2.6.1.1.000

Sachkonto

231100

Maßnahme

Brandschutz

Planansatz/Entwurf

10.800 EUR

Gesamt

10.800 EUR

 

Die Eigenmittel in Höhe von ca. 9200  EUR werden aus der Investpauschale 2019 er-bracht.

 


keine