Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung gem. § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, Festsetzung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 bzw. 01.01.2019 zu.
Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes zum 01. Januar 2019 bringt
weitere Verbesserungen für die betreuten Kinder, die Eltern und die
pädagogischen Fachkräfte. Ab Januar 2019 zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt nur
noch Beiträge für das älteste betreute Kind in Krippe oder Kindergarten. Zum
neuen Kindergartenjahr 01. August 2019 ist die Staffelung der Betreuungsstunden
im Hort anzupassen. Während der Schulzeit soll nach Gesetz nach der fünften
Betreuungsstunden eine stündliche Staffelung angeboten werden. Während der
Schulzeiten soll für Schulkinder nach der vierten Betreuungsstunde eine
stündliche Staffelung angeboten werden.
Die gesetzlichen Änderungen, die Hinweise aus den letzten Beratungen der Gremien aber auch die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden in die 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen eingearbeitet. Eine Anhörung der Träger der Kindertagesstätten fand statt. Ebenso wurde der Stadtelternbeirat am 09.05.2019 gehört. Die Stellungnahmen liegen in der Verwaltung vor.
1. 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen
2. Synopse zur 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen
3. Stellungnahme des Stadtelternbeirates vom 15.05.2019
4. Stellungnahme der Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH vom
13.05.2019
5. Stellungnahme der Lebenshilfe Bördeland gGmbH vom 15.05.2019