Betreff
1. Änderung der Kostenbeitragssatzung gem. § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, Festsetzung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 bzw. 01.01.2019.
Vorlage
650/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung gem. § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, Festsetzung von Kostenbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 bzw. 01.01.2019 zu.     


Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes zum 01. Januar 2019 bringt weitere Verbesserungen für die betreuten Kinder, die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte. Ab Januar 2019 zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch Beiträge für das älteste betreute Kind in Krippe oder Kindergarten. Zum neuen Kindergartenjahr 01. August 2019 ist die Staffelung der Betreuungsstunden im Hort anzupassen. Während der Schulzeit soll nach Gesetz nach der fünften Betreuungsstunden eine stündliche Staffelung angeboten werden. Während der Schulzeiten soll für Schulkinder nach der vierten Betreuungsstunde eine stündliche Staffelung angeboten werden.

 

Die gesetzlichen Änderungen, die Hinweise aus den letzten Beratungen der Gremien aber auch die Hinweise der Kommunalaufsicht wurden in die 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen eingearbeitet. Eine Anhörung der Träger der Kindertagesstätten fand statt. Ebenso wurde der Stadtelternbeirat am 09.05.2019 gehört. Die Stellungnahmen liegen in der Verwaltung vor.

 


X Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen  


1. 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen

2. Synopse zur 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Hecklingen

3. Stellungnahme des Stadtelternbeirates vom 15.05.2019

4. Stellungnahme der Volkssolidarität Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH vom  

    13.05.2019

5. Stellungnahme der Lebenshilfe Bördeland gGmbH vom 15.05.2019