Betreff
Leitlinien der Stadt Hecklingen für Projekte zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien
Vorlage
421/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Leitlinien der Stadt Hecklingen für Projekte zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien in Form der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

 


In den zurücklegenden Monaten gingen vermehrt Anfragen zur Ermöglichung von Projekten zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien bei der Stadt Hecklingen ein. In der bisherigen Praxis wurden die Modalitäten und Bedingungen für den Anschub eines solchen Projektes – also die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses – stets im Rahmen der Diskussion zum Aufstellungsbeschluss thematisiert und verhandelt.

 

Aufgrund der Fülle der Anfragen erachtet es der Bau- und Ordnungsausschuss für zielführend, Leitlinien zu beschließen, welche die Mindestanforderung an EEG-Projekte wiedergeben und so den Investoren bereits frühzeitig die Möglichkeit zur Projektabwägung gibt.

 

Der anliegende Entwurf (Anlage 1) wurde im Rahmen des Bau- und Ordnungsausschusses vom 04.05.2023 erarbeitet und soll im Rahmen dieser Beschlussvorlage diskutiert, wenn nötig modifiziert und möglichst beschlossen werden.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Leitlinien der Stadt Hecklingen für Projekte zur Energiegewinnung aus erneuerbaren

      Energien