hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
- die Annahme des Vorentwurfs zur 3. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung nebst Umweltbericht,
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichts.
Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG
hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hecklingen West“ auf
landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Hecklingen beantragt.
Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen
Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren
zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hecklingen West“.
Durch die Vorhabenträger wurden zum Verfahren
eine Planzeichnung zum Vorentwurf sowie die zugehörige Begründung nebst
Umweltbericht abgegeben und diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.
1 – Planzeichnung Vorentwurf
2 – Begründung nebst Umweltbericht