Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hecklingen West"
hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage
423/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt

  1. die Annahme des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hecklingen West“ der Stadt Hecklingen in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung mit Umweltbericht,
  2. die Annahme des Vorentwurfs zum zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan
  3. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie des zum Vorhaben gehörigen Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplans.

Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

               


Die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hecklingen West“ auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Hecklingen beantragt.

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hecklingen West“.

Durch die Vorhabenträger wurden im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgegeben und diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Planzeichnung Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan

2 – Begründung mit Umweltbericht

3 – Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans