hier: Annahme des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
- die Annahme des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hecklingen West“ der Stadt Hecklingen in der beigefügten Form (Planzeichnung) und Begründung mit Umweltbericht,
- die Annahme des Vorentwurfs zum zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan
- die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie des zum Vorhaben gehörigen Vorentwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplans.
Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bürgersolarpark Hecklingen GmbH & Co. KG
hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hecklingen West“
auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Hecklingen beantragt.
Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan
ableiten lässt, ist für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen
Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren
zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hecklingen West“.
Durch die Vorhabenträger wurden im Verfahren zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Planzeichnung zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht
sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgegeben und
diesbezüglich um Annahme und Beschluss über die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten.
1 – Planzeichnung Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan
2 – Begründung mit Umweltbericht
3 – Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans