Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln gegen die kommunalaufsichtliche Entscheidung zur Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen
Vorlage
655/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Kommunalaufsichtliche Entscheidung zur Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen.           

 


Mit Schreiben vom 09.05.2019 – Posteingang am 16.05.2019 – erging die Kommunalaufsichtliche Entscheidung des Salzlandkreises zur Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen.

 

Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Beanstandungsverfügungen/ Ersatzvornahmen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

 

Deshalb wird dem Stadtrat der Stadt Hecklingen die Kommunalaufsichtliche Entscheidung (Bescheid) zur Entscheidungsfindung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

 

Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen die Kommunalaufsichtliche Entscheidung eingelegt.

 

Die Kommunalaufsichtliche Entscheidung ist den Stadträten vorab auf dem Postweg zugegangen.     

 


x Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen