Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Kommunalaufsichtliche Entscheidung zur Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen.
Mit Schreiben vom 09.05.2019 – Posteingang am 16.05.2019 – erging die
Kommunalaufsichtliche Entscheidung des Salzlandkreises zur Gebührensatzung für
die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen.
Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Beanstandungsverfügungen/ Ersatzvornahmen der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die
mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen
Frist mittels Beschluss einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der Stadt Hecklingen die Kommunalaufsichtliche
Entscheidung (Bescheid) zur Entscheidungsfindung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren
vorgelegt.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen die
Kommunalaufsichtliche Entscheidung eingelegt.
Die Kommunalaufsichtliche Entscheidung ist den Stadträten vorab auf dem Postweg zugegangen.