Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Einstellung einer/eines Auszubildenden in dem Berufszweig Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung für das Einstellungsjahr 2024 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht und des Personalrates.
Die Planung für den neuen Ausbildungsjahrgang 2024 orientiert sich an der Personalentwicklung
der Stadt Hecklingen. Innerhalb der Verwaltung nimmt das Durchschnittsalter
kontinuierlich zu und die Fluktuation aus Altersgründen steigt. Zur
Sicherstellung der Funktionalität der Verwaltung ist es daher notwendig, jungen
geeigneten Menschen im ausbildungsfähigen Alter eine Ausbildung bei der Stadt
zu ermöglichen.
Die Stadt Hecklingen bildet seit mehreren Jahren kontinuierlich eine/n
Auszubildende/n für den Beruf eines Verwaltungsfachangestellten aus. Dies soll auch
im kommenden Jahr geschehen.
Die Ausbildungsdauer erstreckt sich über drei Jahre.
Da der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und 2024 noch nicht beschlossen ist, jedoch vorbereitende
Maßnahmen zur Einstellung einer/eines Auszubildenden rechtzeitig getroffen
werden müssen (öffentliche Stellenausschreibung, Eignungstest,
Einstellungsgespräche, Abschluss eines Ausbildungsvertrages) wird der Stadtrat
um vorzeitige Zustimmung (vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Kommunalaufsicht und des Personalrates) gebeten.
Die Stelle ist Bestandteil des Haushaltes und wird im Stellenplan für das
Jahr 2024 aufgenommen. Dieser ist Anlage der Haushaltssatzung
sowie des Haushaltsplanes.
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